Einfach durch Briefwahl ersetzen. Hat ja noch mehr Vorteile. Überraschungen gibt es dann keine mehr.
Nein!
Ja!
Einfach durch Briefwahl ersetzen. Hat ja noch mehr Vorteile. Überraschungen gibt es dann keine mehr.
Ich weiß eigentlich nicht wirklich, wie es derzeit um die "Notstandsgesetze" steht.
Wurden die irgendwann außer Kraft gesetzt?
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Nein! Wir haben aber eine Notstandlage auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung ist allerdings
den " demokratisch " ueber den Weg der Reform des IFSG gegangen. Im Falle das Bundestag und
Bundesrat sich der Reform widersetzen, bliebe der Regierung immer noch der Weg ueber den
nach wie vor rechtsgueltigen Artikel 91 des Grundgesetzes.
Bundeskanzlerin Merkel hat es vorgezogen den Ministerpraesidenten der Laender
mit dem Segen des Bundestages und des Bundesrat in die Aersche zu treten obwohl
sich auch nach Artikel 91 Abs 2 Satz 3 ohne vorherigen Segen des Bundestages und
Bundesrate nach Inneren Notstandsrecht haette straff durchregieren koennen.
Artikel 91
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land
Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen
und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr
bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande
und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten
des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der
Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt
sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung,
soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen
Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Wohl kaum. Zwar ist COVID-19 eine ernste Gefahr, aber wohl nicht "für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" (Abs. 1).
Was heißt denn hier "mit dem Segen des Bundesrates"? Wer ist denn das, der Bundesrat? Den bilden doch die Landesregierungen. Und ohne den läuft nichts, denn wie du so richtig zitiert hat (Abs. 2 Satz 2): "Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben."
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