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Thema: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

  1. #1
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    Standard Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Zinshaus muß Zinshaus bleiben!
    Rettet die Rente der Wessi-Immobesitzer!

  2. #2
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten 284 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Zinshaus muß Zinshaus bleiben! Rettet die Rente der Wessi-Immobesitzer!
    Schöne Pleite für Rot-Rot-Grün! Hier die SED-Tusse, die das ganze hauptverantwortlich angerichtet hat:



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    Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, ist zurückgetreten. Die Linken-Politikerin begründete dies am Sonntagabend in einer Mitteilung mit Fehlern bei der Abrechnung ihrer Bezüge aus Verwaltungsrats- und Aufsichtsratstätigkeit. Sie habe es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben an die Landeskasse zurückzuzahlen. Es geht um einen Fehlbetrag von 7000 Euro. Die 58-Jährige gilt als Vorkämpferin für den umstrittenen Berliner Mietendeckel. In dieser Rolle genoss sie zuletzt auch bundesweit Aufmerksamkeit.
    Nicht nur radikal links und Abzockerin von Steuergeld, sondern auch SED-Funktionärin unter anderem Parteinamen.

    Im Jahr 1981 trat Lompscher in die SED ein, bekleidete dort jedoch kein Parteiamt. Nach der deutschen Wiedervereinigung blieb sie Mitglied in der zur Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS, seit 2007: Die Linke) umbenannten Partei.[2] Von 1996 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Wiki

    So haben wir das gern.

  4. #4
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Hoffen wir mal das auf Grund des Urteils nicht ein entsprechendes Bundesgesetz verabschiedet wird.

  5. #5
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Zinshaus muß Zinshaus bleiben!
    Rettet die Rente der Wessi-Immobesitzer!
    Warum kann man die Kaltmieten nicht mit den durchschn. Lohnsteigerungen der Bundesbürger koppeln ?
    Das mit den horrend steigenden Mietkosten kann so nicht mehr weitergehen, das dürfte auch dem letzten Politiker klar sein (?)...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Warum kann man die Kaltmieten nicht mit den durchschn. Lohnsteigerungen der Bundesbürger koppeln ?
    Das mit den horrend steigenden Mietkosten kann so nicht mehr weitergehen, das dürfte auch dem letzten Politiker klar sein (?)...
    Das würden sich meine 3 Mieter aber beschweren! Na gut, 2 von denen. Eine ist ne gute Bekannte von mir, da halte ich die Miete künstlich niedrig und die gesparten Steuern hauen wir anderweitig auf den Kopf.

  7. #7
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Das würden sich meine 3 Mieter aber beschweren! Na gut, 2 von denen. Eine ist ne gute Bekannte von mir, da halte ich die Miete künstlich niedrig und die gesparten Steuern hauen wir anderweitig auf den Kopf.
    Ich schrieb den durchschn. Lohnsteigerungen der Bundesbürger. Deine 3 Mieter interessieren nur am Rande.
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  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Eine sehr gute Entscheidung.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ich schrieb den durchschn. Lohnsteigerungen der Bundesbürger. Deine 3 Mieter interessieren nur am Rande.
    Das zeigt die durchschn. Blödheit deiner Kommentare. Viele Kleinvermieter und auch Verwandte von mir vermieten lieber günstiger an seriöse Personen, als die maximale Miete zu verlangen. In meinem Verwandtenkreis wird übrigens schlauerweise nicht an die übliche Klientel vom Amt vermietet.

  10. #10
    nicht ent****fiziert Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Die meisten Immobilien in Berlin dürften wohl keinen Wessis, sondern eher Herrschaften aus London und Tel Aviv gehören. Die freuen sich jetzt natürlich auch.

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