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Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Nun du willst den Leuten vorschreiben nur 2 mal die Woche Fleisch zu essen. Sorry aber das ist ein eingriff in die persönliche Freiheit. Es wäre kein schwerwiegender Eingriff, wäre Nahrung nicht ein Grundbedürfnis unabhängig ob Fleisch oder nicht.
Selbst wenn du entsprechende Gesetze parlamentarisch durchsetzen könntest, sie wären automatisch der Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens.
Natürlich ist das GG reformierbar, nur geht es bei Punkt 12 um Artikel 1 des GG und der unterliegt der Ewigkeitsklausel, das heißt, ihn kannst du nicht verändern.
Man könnte jetzt den Artikel 146 GG einbringen, jedoch gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen darüber, ob die Ewigkeitsklausel des GG sich auch auf eine neu Verfassung auswirkt. Und dann wäre da noch die Frage der Zustimmung des Volkes.
Du führst andere Staaten auf, nur besteht dazu ein Unterschied, nämlich der, was deren Verfassung zulässt und was unsere Verfassung zulässt.
Ein Recht sollte immer einklagbar sein, denn das ist nicht das Problem, sondern Ausdruck der Rechtstaatlichkeit. Dasa Problem ist, wie man dieses Recht gestaltet.
So nun zu meiner Meinung:
1. Asylrecht
Asylrecht kann nicht verbunden sein mit einem unbegrenzten Aufenthaltsrecht. Es ist immer zu überprüfen ob der Asylgrund noch besteht. Rechtsmittel gegen staatliche Anordnungen sind legitim und gehören zu einem Rechtsstaat. Diese Rechtsmittel gehören aber in Bezug auf die Instanzen begrenzt. Nach Ausschöpfung der Rechtsmittel ist eine Abschiebung konsequent durchzuführen. Die Duldung ist abzuschaffen.
2. Aufenhalt aus anderen Gründen als dem Asylrecht sind durchaus legitim, jedoch auch auf das Bestehen dieser Gründe begrenzt. Über Bestehen oder Nichtbestehen hat das Parlament zu entscheiden. Die Folgen dieser Entscheidung sind unmittelbar unter Berücksichtigung des Rechtsweges durzusetzen.
3. Jedes Recht ist mit Pflichten verbunden. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten erlischt jeglicher Anspruch auch der auf Rechtsmittel.
4. Ausländische Bürger sind bei Straftaten nach Vollzug der Strafe ohne wenn und aber abzuschieben und eine Wiedereinreise ist verboten, egal aus welchen Gründen auch immer. Hierzu ist eine behördenübergreifende biometrische Datenbank aufzubauen.
Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.
5. Einbürgerung
Einbürgerung ist nur möglich, wenn keine Straftaten vorliegen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich abzuschaffen, entweder oder. Da es Staaten gibt, die ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, ist hier eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben, solange nicht gegen -Gesetze verstoßen wird.
Mir isr durchaus bewusst, dass auch bei diesen Regelungen Konfliktponzential zu den Grundrechten und dem Völkerrecht besteht, jedoch sind diese Regelungen mit geringfügigen Änderungen durchsetzbar.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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