Wenn die Gefahr besteht, dass Irre oder geistig Verwirrte, wie z.B. die Querdenker, auf die Repräsentantin der Bundesrepublik losgehen, muss diese über ihre Leibwächter sich wehren dürfen, ohne erst den Staatsanwalt um Erlaubnis zu fragen. Der Schießbefehl geht voll in Ordnung, zumal man sich Anschlusskosten für die Aufenthaltskosten im Gefängnis sparen kann.
„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell
auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
es hat seinerzeit schon manches gestimmt, was er im pf.de prognostiziert hat. wenn man natürlich gewissen dingen nur so begegnen kann, irrsinn zu diagnostizieren, dann kapiert man nix.
kennst du das buch aus den 80ern mit dem titel "der letzte walzer der tyrannen"? in dem wird über plastikgeld etc. geschrieben und nicht nur das, all das, was später kam.
auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)