Habeck und Baerbock müssen weg ! - Wir schaffen das !
Deutsche Personalpapiere werden nur an Deutsche ausgegeben. Der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Passes wird in aller Regel im In- und Ausland als hinreichender Beleg dafür angesehen, dass man Deutscher ist. Bei mir jedenfalls hat das noch niemand angezweifelt. Allerdings soll ein Personalausweis oder Pass ja gar nicht in erster Linie die Staatsangehörigkeit des Inhabers nachweisen, sondern seine Identität. Situationen, in denen man einen speziellen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit benötigt, sind selten. Den meisten Menschen hier passiert das nie, und sie haben so einen Wisch nie nötig.
Das ist verschieden, so wie es die jeweilige Kommune regelt. In vielen ist es tatsächlich so, dass die Ausländerabteilung grundsätzlich für alles zuständig ist, was mit Staatsangehörigkeit zu tun hat, ob deutsch oder nicht. Na und, stört es jemanden? Wenn ja: Pech gehabt. Zieh doch um.
Das stimmt jetzt nicht so ganz. Der deutsche Personalausweis ist ein Beleg dafür das du deutscher Staatsbürger bist, nicht, ob du Deutscher bist.
Und bevor du argumentierst, deutscher Staatsbürger und Deutscher seien sei in jedem Fall dasselbe: selbst Wikipedia sieht das anders.
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(Mehrheitsbevölkerung in [Links nur für registrierte Nutzer], rund 60 Mio. Deutsche in Deutschland (2018))
Saudumm ist er, der deutsche Wähler. Wie 98 als alle in Scharen zu den Grünen und der SPD liefen und 7 Jahre später den rechtswidrigen Kosovo-Krieg hatten, in Afghanistan standen, Hartz4 eingeführt wurde, dank Doppelmass lauter Kanacken wählen durften, Dosenpfand eingeführt wurde und was weiß ich noch alles!
When the night is done the sun starts smiling
The ocean kisses the sky and the horizon
It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
Everywhere I go – I see children smilin‘
Andersrum. Deutsche Personalpapiere bekommen alle, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs. 1) sind. Personalausweisgesetz §1 Abs. 1:
"Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes" kann man auch sein, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben (sog. "Statusdeutsche"). Allerdings kommt das heute nur noch sehr selten vor. Der feine Unterschied zwischen Deutschen und Inhabern der deutschen Staatsangehörigkeit ist heute praktisch bedeutungslos. Früher war das aber mal anders.(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Ausländischen Behörden sind diese Haarspaltereien ohnehin egal. Wer einen deutschen Pass (oder Personalausweis) hat, gilt in jedem Fall als Deutscher. Alle Vorschriften, die auf Deutsche anwendbar sind, gelten für ihn, und wenn er Probleme hat, kann er sich an die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Das macht es natürlich nicht besser. Ich für meinen Teil unterscheide weiterhin zwischen Deutschen und solchen, die zwar "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes" sind, aber ansonsten wie Kunta Kinte aussehen.
Rein rechtlich ist das tatsächlich egal.
Relevant wird es ab dem Moment, in dem man die Ethnie als einen Kulturwert an sich begreift, der nicht durch einen Ausweis darstellbar ist.
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