Das kriminelle Enterprise Jens Spahn, mit Betrugs Beratern, von Ernst & Younb


Falsche Transparenz-Vorstellung Spahn verschleppte die Aufklärung der CDU-Maskenaffäre – rechtlich wohl unzulässig

In der CDU-Maskenaffäre verzögerte der Minister wochenlang die Herausgabe von Namen. Ein Grundsatzurteil zeigt: Er missachtete die Rechte von Journalisten. Jost Müller-Neuhof
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, lag mit seiner Rechtsansicht daneben


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seiner wochenlangen Befragungsrunde bei Abgeordneten im März und April offenbar die Aufklärung der CDU-Maskenaffäre in rechtlich unzulässiger Weise verschleppt. Das geht indirekt aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Pressefreiheit vom Juli nach einer Klage des Tagesspiegels hervor. Jetzt hat das Gericht die schriftlichen Urteilsgründe übersandt. (Az.: 6 A 10.20). [Links nur für registrierte Nutzer]