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Thema: Postgeheimnis ade.

  1. #11
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    Standard AW: Postgeheimnis ade.

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    "Im Lockdown floriert der Onlinehandel – und damit verstärkt auch das Drogengeschäft per Postweg. Um illegalen Handel einzudämmen, hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen...."


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    MfG
    H.Maier
    Wer bei mir geöffnete Pakete anliefert bzw. anliefern will, der bekommt von mir gesagt , daß er es doch bitte wieder mitnehmen will.
    Als Kunde habe ich ein Recht auf eine unbeschädigte Sendung. Und das ist keine kleine Beschädigung wenn ein Paket geöffnet bei mir ankommt. ......Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und der sendet mir per von ihm ausgewählten Boten die Ware. Wenn jetzt im Rahmen des Beförderungsvertrages , der zwischen Versender und Boten zustande gekommen ist , es zu einem äusserlich erkennbaren Schaden kommt, bevor ich das Paket gegen Quittung in Empfang genommen habe, lehne sende ich es ab und melde dem Versender / Verkäufer, daß versucht wurde, das Paket in geöffnetem; also beschädigtem Zustand bei mir anzuliefern. ...Es ist seine Sache wie er sich mit dem Transporteur einigt! Ich als begünstigter habe das Anrecht darauf , daß ich meine Sendung in ungeöffnetem Zustand zur Übernahme angeboten bekomme!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Postgeheimnis ade.

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Wer bei mir geöffnete Pakete anliefert bzw. anliefern will, der bekommt von mir gesagt , daß er es doch bitte wieder mitnehmen will.
    Als Kunde habe ich ein Recht auf eine unbeschädigte Sendung. Und das ist keine kleine Beschädigung wenn ein Paket geöffnet bei mir ankommt. ......Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und der sendet mir per von ihm ausgewählten Boten die Ware. Wenn jetzt im Rahmen des Beförderungsvertrages , der zwischen Versender und Boten zustande gekommen ist , es zu einem äusserlich erkennbaren Schaden kommt, bevor ich das Paket gegen Quittung in Empfang genommen habe, lehne sende ich es ab und melde dem Versender / Verkäufer, daß versucht wurde, das Paket in geöffnetem; also beschädigtem Zustand bei mir anzuliefern. ...Es ist seine Sache wie er sich mit dem Transporteur einigt! Ich als begünstigter habe das Anrecht darauf , daß ich meine Sendung in ungeöffnetem Zustand zur Übernahme angeboten bekomme!
    Genau so würde ich es auch halten.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt.

    Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt, diesmal unter dem Vorwand der Drogenbekämpfung.


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    Postgeheimnis? Paketboten dürfen bei Drogen-Verdacht künftig Sendungen öffnen

    Im Zeichen von Corona stehen offenbar auch Abstriche beim Postgeheimnis bevor: Wie der „Focus“ berichtet, hat der Bundestag am Freitag (12.2.) grünes Licht für einen Gesetzesentwurf gegeben, der Boten privater Paketdienste die Möglichkeit geben soll, unter Umständen in Eigenregie Sendungen zu öffnen.
    Der Paketbote darf das nicht nur, er muss es auch, denn es drohen drastische Strafen.

    Bis dato durften Paketzusteller und Postdienste nur dann Briefe und Pakete öffnen, wenn diese als „unanbringlich“ galten, also weder Absender noch Empfänger eruiert werden konnten. Zeigte sich ein verdächtiger Inhalt, durften die Exekutivbehörden eingeschaltet werden.....

    Künftig sind Postdienstleister hingegen sogar verpflichtet, Pakete der Polizei zu melden, wenn sich beim Öffnen ein verdächtiger Inhalt zeigt. Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
    Da man es so einem Päckchen nicht ansieht, was sich darin befindet, werden demnächst wohl alle Pakete oder zumindet eine nennenswerte Stichprobe geöffnet, bzw. durchleuchtet. Zu 99,9% werden da legale Sendungen ausgeschnüffelt, von der Computerhardware bis zum Sexspielzeug, aber auch legale Medikamentensendungen über Online-Apotheken. Neben dem Ausschnüffeln der Bürger, dürfte hier auch die Diebstahlquote hochgehen. Die Paketdienstleister werden ja geradezu aufgefordert, Sendungen zu öffnen. Dabei wird wohl der eine oder andere Wertgegenstand "herunterfallen".

  4. #14
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt.

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  5. #15
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Postgeheimnis ade.

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  6. #16
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    Standard AW: Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt.

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
    Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt, diesmal unter dem Vorwand der Drogenbekämpfung.


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    Der Paketbote darf das nicht nur, er muss es auch, denn es drohen drastische Strafen.



    Da man es so einem Päckchen nicht ansieht, was sich darin befindet, werden demnächst wohl alle Pakete oder zumindet eine nennenswerte Stichprobe geöffnet, bzw. durchleuchtet. Zu 99,9% werden da legale Sendungen ausgeschnüffelt, von der Computerhardware bis zum Sexspielzeug, aber auch legale Medikamentensendungen über Online-Apotheken. Neben dem Ausschnüffeln der Bürger, dürfte hier auch die Diebstahlquote hochgehen. Die Paketdienstleister werden ja geradezu aufgefordert, Sendungen zu öffnen. Dabei wird wohl der eine oder andere Wertgegenstand "herunterfallen".
    Das hier ...

    Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

    ... ist das Interessanteste. Dank Corona hat man festgestellt wie man sich seine eigenen Spitzel aufbaut ohne den demokratischen Heiligenschein abzulegen. Indem man die Strafe auf den überträgt, der nicht handelt/meldet.

    Super Deutschland. Auf den Weg in die subtile Diktatur und alle jubeln.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Postgeheimnis ade.

    "Bundesratsinitiative"

    Das bedeutet meistens die grünen wollen das und die chuckies in der Merkelpartei stimmen mit denen ab um nicht irgendwann mal arbeiten gehen zu müssen.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  8. #18
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    Standard AW: Postgeheimnis ade.

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    "Bundesratsinitiative"

    Das bedeutet meistens die grünen wollen das und die chuckies in der Merkelpartei stimmen mit denen ab um nicht irgendwann mal arbeiten gehen zu müssen.

    Sag ich doch immer schon :

    Die GRÜNEN müssen verboten werden.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  9. #19
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    Standard AW: Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt.

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
    ...
    Der Paketbote darf das nicht nur, er muss es auch, denn es drohen drastische Strafen.

    Bis dato durften Paketzusteller und Postdienste nur dann Briefe und Pakete öffnen, wenn diese als „unanbringlich“ galten, also weder Absender noch Empfänger eruiert werden konnten. Zeigte sich ein verdächtiger Inhalt, durften die Exekutivbehörden eingeschaltet werden.....

    Künftig sind Postdienstleister hingegen sogar verpflichtet, Pakete der Polizei zu melden, wenn sich beim Öffnen ein verdächtiger Inhalt zeigt. Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
    ...
    Die Strafe wird nicht angedroht, wenn nicht geöffnet wird, sondern, wenn die Öffnung nach Sichtbarwerdung eines verdächtigen Inhaltes nicht der Polizei gemeldet wird. Von Strafe bei Nichtöffnung trotz Verdachts habe ich nichts gelesen. Man sollte nicht übertreiben. Dennoch ist das ein weiterer Schritt zum Spitzelstaat. Wer definiert wenn "verdächtig" Verdächtig kann vieles sein oder auch wenig. Liegt im Auge des Betrachters.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  10. #20
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Brief- und Postgeheimnis, ein weiteres Grundrecht fällt.

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Das hier ...

    Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

    ... ist das Interessanteste. Dank Corona hat man festgestellt wie man sich seine eigenen Spitzel aufbaut ohne den demokratischen Heiligenschein abzulegen. Indem man die Strafe auf den überträgt, der nicht handelt/meldet.

    Super Deutschland. Auf den Weg in die subtile Diktatur und alle jubeln.
    Vollkommen absurde Bestimmungen. In Notfall, hat man halt Nichts vermutet, gewusst. Was für ein Staat Deutschland wohl noch ist,wo Nichts umgesetzt wird, also Karin Suder Dumm Gequatsche, teuer bezahlt, solche Ideen

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