+ Auf Thema antworten
Seite 4 von 9 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 8 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 31 bis 40 von 84

Thema: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

  1. #31
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    So jemanden den Du suchst mit absoluter Sicherheit.
    Gut, aber den können die Kollegen aus ihrer Mitte wählen. So manch einer sieht vielleicht doch noch die Berufung darin. Oder die rote Robe ist ihm mehr wert als Geld.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #32
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Da hat aber der Donald mit seinen "republikanischen Richtern und Staatsanwälten" ganz andere Erfahrungen machen müssen.

    Denn auch da heißt es: "Der König ist Tod, es lebe der König. Und Jeder ist sich selbst der Nächste".
    In Deutschland gibt es aber laut der EU keine Gewaltenteilung.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    In Deutschland gibt es aber laut der EU keine Gewaltenteilung.
    Dieselbe EU, die "Diplomaten" nach Rußland schickt?

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Klar, geht es hier um Parteimitgliedschaft. Weil Merkel auch nicht mehr so sicher sein kann, ob da ein unabhängiger Richter sie vielleicht bestraft, werden in letzter Zeit nur noch CDU Politiker als Richter eingesetzt.
    Schauen wir uns doch mal an:

    1. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden abwechselnd vom Bundesrat und Bundestag gewählt.

    2. Um gewählt zu sein, benötigt ein Richter mindestens 2/3 der Stimmen.

    3. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Eine zweite Amtszeit gibt es nicht.

    4. Einmal gewählt kann ein Richter nur durch die anderen Richter des Bundesverfassungsgerichtes des Amtes enthoben werden.


    Ihr redet so schön von Klüngel. Haben denn die, die den Richter gewählt haben, eine Garantie, dass er in ihrem Sinne entscheidet? Nein.
    Einmal gewählt gibt es für die, die in gewählt haben, kein Möglichkeit mehr ihn unter Druck zu setzen. Wie gesagt, es gibt keine Wiederwahl, mit dem man den Richter unter Druck setzen könnte. Man kann ihm nicht mit Amtsenthebung drohen, weil dass obliegt nicht den Parlamenten sondern seinen Richterkollegen.

    Wenn es ein Gericht gibt, dass durch Parteibuch oder ähnliches tatsächlich beeinflussbar ist, dann ist es nicht das Deutsche BUndesverfassungsgericht, sondern der Supreme Court der Vereinigten Staaten.

    Ansonsten, hier hat ein Richter seine Meinung geäußert und kein Urteil gefällt. Nur weil jemand Richter ist erlischt seine Meinungsfreiheit nicht. Urteilen muss er aber anhand der Gesetze. Urteilen tut er auch nicht alleine, denn Minimum urteilen immer 3 Richter.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #35
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Dieselbe EU, die "Diplomaten" nach Rußland schickt?
    Ja, der Europäische Gerichtshof hat das festgestellt.Urteil vom 27.05.2019: (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18). Der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei.

    Zitat Zitat von https://deutschepetitionen.de/startseite/deutsche-justiz-ist-nicht-unabhaengig-eugh-urteil/
    Im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Paragraf 146 steht: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Paragraf 147 GVG regelt, wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist: Es sind die jeweiligen Justizminister. In einem Rechtsstaat muss die Justiz aber unabhängig von der Regierung sein. Dies ist in Deutschland offenbar nicht gegeben, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Ja, der Europäische Gerichtshof hat das festgestellt.Urteil vom 27.05.2019: (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18). Der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei.
    Weiß ich doch. Trotzdem ein Unding, daß dieselbe EU einen Botschafter schickt. Die sollten vorsichtiger mit ihren Verurteilungen sein.

  7. #37
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
    Registriert seit
    14.05.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    30.105

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    In einem Bundesland ist sogar eine "Frau" von der wahrlich linkisch - linken Partei "Die Linke" in eines der höchsten Richtergremien gelangt ........
    Ausgerechnet von der "sozialistischen" / "kommunistischen" Partei , die seit Ende des WW2 bis zum Herbst 1989 Tausende von Menschen schikaniert und nur den Namen geändert hat! Und auch Menschen getötet hat! ..............
    So Eine sitzt in einem demokratischen Staat in einem Richtergremium.
    Eine Schande und ein Skandal!
    Na und? Die stellvertretende Bundestagspräsidentin gehörte einst als Kommunistin zu den Feinden der BRD und skandierte auf Demos offen: "Nie wieder Deutschland"

    Und sowas regiert uns heute...........das ist nicht mehr mein Land!


  8. #38
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Na und? Die stellvertretende Bundestagspräsidentin gehörte einst als Kommunistin zu den Feinden der BRD und skandierte auf Demos offen: "Nie wieder Deutschland"

    Und sowas regiert uns heute...........das ist nicht mehr mein Land!
    Unser Land schon, aber nicht mehr unser Volk.

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen

    Ich sprach gar nicht über irgend eine Entscheidung, sondern nur von Personalien. Weiteres Beispiel gefällig: Peter Müller, einst Ministerpräsident eines Landkreises. Erfahrung in der Justiz gleich Null, Verfassungsrecht schon gar keine.
    Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
    § 3



    (1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.
    (2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.
    (3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
    (4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.





    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gemäß diesem Artikel hat Peter Müller die oben genannten Voraussetzungen für das Verfassungsrichteramt und nimmt man seine nicht beendete Doktorarbeit hat er sich auch mit Verfassungsrecht beschäftigt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #40
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schauen wir uns doch mal an:

    1. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden abwechselnd vom Bundesrat und Bundestag gewählt.

    2. Um gewählt zu sein, benötigt ein Richter mindestens 2/3 der Stimmen.

    3. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Eine zweite Amtszeit gibt es nicht.

    4. Einmal gewählt kann ein Richter nur durch die anderen Richter des Bundesverfassungsgerichtes des Amtes enthoben werden.


    Ihr redet so schön von Klüngel. Haben denn die, die den Richter gewählt haben, eine Garantie, dass er in ihrem Sinne entscheidet? Nein.
    Einmal gewählt gibt es für die, die in gewählt haben, kein Möglichkeit mehr ihn unter Druck zu setzen. Wie gesagt, es gibt keine Wiederwahl, mit dem man den Richter unter Druck setzen könnte. Man kann ihm nicht mit Amtsenthebung drohen, weil dass obliegt nicht den Parlamenten sondern seinen Richterkollegen.

    Wenn es ein Gericht gibt, dass durch Parteibuch oder ähnliches tatsächlich beeinflussbar ist, dann ist es nicht das Deutsche BUndesverfassungsgericht, sondern der Supreme Court der Vereinigten Staaten.

    Ansonsten, hier hat ein Richter seine Meinung geäußert und kein Urteil gefällt. Nur weil jemand Richter ist erlischt seine Meinungsfreiheit nicht. Urteilen muss er aber anhand der Gesetze. Urteilen tut er auch nicht alleine, denn Minimum urteilen immer 3 Richter.
    Du kannst es drehen und wenden wie immer Du willst: Wenn diejenigen, die das Parlament überwachen sollen, von eben diesem Parlament ausgewählt werden, ist die Qualität der Überwachung dementsprechend.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Vorsicht! - (Fehl)entwicklungshilfe
    Von liberphil im Forum Wirtschafts- / Finanzpolitik
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 27.08.2007, 21:01
  2. Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 22.08.2007, 14:39
  3. Russland: Raketentests schlagen reihenweise fehl
    Von basti im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 26.10.2006, 22:55
  4. Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist fremdenfeindlich!
    Von Reiner Moysich im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 77
    Letzter Beitrag: 05.12.2003, 16:07

Nutzer die den Thread gelesen haben : 55

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben