Aus aktuellem Anlass:

KARLSRUHE. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Bundesregierung gegen Diktatur-Vorwürfe wegen ihrer Corona-Politik in Schutz genommen. „Wer die Gegenwart als ‘Diktatur’ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte“, sagte Harbarth der Rheinischen Post. So etwas seien „absurde und bösartige Parolen“.
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habe ich mal eben die Biographie des Herrn nachgeschlagen.

Zurück in Deutschland stieg er 2000 bei der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim ein, die im selben Jahr von der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP übernommen wurde.[4] 2006 wurde er Partner. Im Mai 2008 trennte sich das Mannheimer Büro wieder von Shearman & Sterling und gründete sich als SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG[5] neu. Harbarth wurde dort Vorstandsmitglied, beziehungsweise Mitglied der Geschäftsführung, als die Gesellschaft 2018 in eine GmbH umgewandelt wurde. Sein Einkommen aus dieser Tätigkeit musste er offen legen, als er 2009 Abgeordneter des Deutschen Bundestages wurde. Bis 2018 lag er über 250.000 Euro jährlich,[6] für den Zeitraum Januar bis November 2018 ist von Einkünften bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz von „mehr als 400.000 Euro, vermutlich sogar gut das Doppelte“ auszugehen.[7] Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht am 30. November 2018 schied Harbarth als Partner und Rechtsanwalt aus der Kanzlei SZA aus.
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Ich wünschte, wenigstens die Verfassungsrichter würden nicht nach Parteibuch besetzt.