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Thema: Thai-König

  1. #91
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun eine Person genießt Immunität, Gegenstände außerhalb des Botschaftsgelände, selbst die Villa des Thai Königs könnten theoretisch gepfändet werden.

    Unbekannt ist, ob für die Villa, einen Diplomatichen Schutz geniesst, was normal wäre. Man braucht ja nur das im Auswärtigem Amte beantragen. Die Story ist dümmliches Gequake von Heiko Maas, den niemand in der Welt noch sehen will, wo doch der Arme, so gerne, sein neues Flugzeugt zeigen will

  2. #92
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Unbekannt ist, ob für die Villa, einen Diplomatichen Schutz geniesst, was normal wäre. Man braucht ja nur das im Auswärtigem Amte beantragen. Die Story ist dümmliches Gequake von Heiko Maas, den niemand in der Welt noch sehen will, wo doch der Arme, so gerne, sein neues Flugzeugt zeigen will
    Sorry, aber die Villa fällt nicht unter das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

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    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #93
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die Villa fällt nicht unter das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

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    Ist eine Frage des Antrages, der Genehmigung!

  4. #94
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die Villa fällt nicht unter das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

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    Art. 301. Die Privatwohnung des diplomatischen Vertreters geniesst dieselbe Unverletz-
    lichkeit und denselben Schutz wie die Räumlichkeiten der Mission.
    2. Seine Papiere, seine Korrespondenz und – vorbehaltlich des Artikels 31 Ziffer 3 –
    sein Vermögen ist ebenfalls unverletzlich.
    Ach?
    Zitier gefälligst, was Du meinst. Du tickst doch nicht mehr sauber, ein komplettes Dokument zu verlinken, in dem man selber suchen soll

  5. #95
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Mich würde mal interessieren, wenn der König seine Miete nicht zahlen würde, was dann passiert.
    Also Mahnverfahren und dann Räumungsklage?
    Wie wird der König geräumt, also seine Leibwächter ausgeschaltet?

    ---
    Schau mal in meinen Beitrag #76. Da hatte ich das erklärt.
    Das verlogene Pakt, aka bayriche Steuerbeamte meinen, 30% von Thailand per Erbschaftssteuer erworben zu haben.
    Wenn der Thai König bei der lächerlichen Wohnungssteuer nachgeben sollte, schicken die die Kriegsmarine nach Thailand, Puketh einnehmen..

  6. #96
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ach?
    Zitier gefälligst, was Du meinst. Du tickst doch nicht mehr sauber, ein komplettes Dokument zu verlinken, in dem man selber suchen soll
    Ich ticke nicht richtig, weil ich den Mangel an Informationswillen nicht berücksichtige.

    Zurück zum Thema
    Schwabenpower, was ist eine Wohnung für den Eigentümer? Vermögen.

    Für Vermögen gilt folgendes, ich zitiere

    Artikel 31
    1. Der diplomatische Vertreter geniesst Immunität von der Strafgerichtsbarkeit desEmpfangsstaats. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu; ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:

    a. dingliche Klagen in Bezug auf privates, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenes unbewegliches Vermögen, es sei denn, dass der diplomatische Vertreter dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat,

    b. Klagen in Nachlasssachen, in denen der diplomatische Vertreter als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist;

    c. Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichenTätigkeit, die der diplomatische Vertreter im Empfangsstaat neben seineramtlichen Tätigkeit ausübt.

    Ich zitiere nochmal:

    Art. 34Der diplomatische Vertreter ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalenPersonal- und Realsteuern oder -abgaben befreit; ausgenommen hiervon sind

    a. die normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthaltenenindirekten Steuern;

    b. Steuern und sonstige Abgaben von privatem, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenem unbeweglichem Vermögen, es sei denn, dass der diplomatische Vertreter es im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke derMission im Besitz hat;

    c. Erbschaftssteuern, die der Empfangsstaat erhebt, jedoch vorbehaltlich des Artikels 39 Ziffer 4;

    d. Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sichim Empfangsstaat befindet, sowie Vermögenssteuern von Kapitalanlagen ingewerblichen Unternehmen, die im Empfangsstaat gelegen sind;

    e. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben, die als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden;

    f. Eintragungs-, Gerichts-, Beurkundungs-, Beglaubigungs- und Hypothekengebühren sowie Stempelabgaben in Bezug auf unbewegliches Vermögen,jedoch vorbehaltlich des Artikels 23.
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    Es sei aber die Frage in den Raum gestellt, wie weit Deutschland im Bezug auf das diplomatische Verhältnis bereit ist, seine Rechte durchzusetzen?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #97
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Thai-König

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich ticke nicht richtig, weil ich den Mangel an Informationswillen nicht berücksichtige.

    Zurück zum Thema
    Schwabenpower, was ist eine Wohnung für den Eigentümer? Vermögen.

    Für Vermögen gilt folgendes, ich zitiere




    Ich zitiere nochmal:



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    Es sei aber die Frage in den Raum gestellt, wie weit Deutschland im Bezug auf das diplomatische Verhältnis bereit ist, seine Rechte durchzusetzen?
    Geht doch. Leider stützt das Navys Bemerkung, aber nicht Deine Behauptung

  8. #98
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Thai-König

    [QUOTE=Schwabenpower;10567835]Ach?
    Zitier gefälligst, was Du meinst. Du tickst doch nicht mehr sauber, ein komplettes Dokument zu verlinken, in dem man selber suchen soll
    Art. 301. Die Privatwohnung des diplomatischen Vertreters geniesst dieselbe Unverletz-
    lichkeit und denselben Schutz wie die Räumlichkeiten der Mission.
    2. Seine Papiere, seine Korrespondenz und – vorbehaltlich des Artikels 31 Ziffer 3 –
    sein Vermögen ist ebenfalls unverletzlich.
    Sollte eigentlich klar sein, siehe frühere Erläuterungen.Bei einem Konsult ist es anders wie mit einer Botschaft. Aber der König wird wohl im Auswärtigem Amte erreicht haben, das 100 % für Alles eingetreten st, So läuft das, und der Deutschen Botschafter in Thailand, hat die selben Rechte. Die ganzen Artikel gegen den König, sind Strohdumm, peinlich,sagt Alles über die Dumm Medien Menschen und Heiko Maas aus

  9. #99
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    Standard AW: Thai-König

    Müssen andere Staaten, die hier ein Konsulat betreiben und die Immobilie gekauft haben, nicht auch alle für solche Fälle anzuwendenden Steuern bezahlen?

    Sind Konsular-Immobilien von allen Steuern befreit?

  10. #100
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Thai-König

    Ich denke, dass ein Problem an dieser Thaikinisache auch ist, dass Asiaten nicht unter die muslimisch schwarzbraune Heiligenrasse der Transferempfänger innen in Absurdistan fallen. Deshalb die Moralinquisitorische Verfolgung, die voll auf staatliche Steuerabpressung ausgerichtet ist.

    Dass er noch nicht als Nazi verunglimpft wurde medial ist aber auch schon alles.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

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