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Thema: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

  1. #11
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).

    Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
    So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
    Ganz einfach ..
    Leistungsbeschränkung auf die Hälfte des IQ ´s des Mieters wenn er unter 40 ist und gegen Vorlage einer notariell beglaubigten Bank unterschreibt, daß er im Falle eines von Fahrer verursachten Unfalles sämtliche Kosten und Schäden sofort - Ohne Frist! - begleicht!
    Zahlt er nicht ; sollte er zu 10 Jahren Knast ohne Bewährung etc .... verurteilt werden!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #12
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Weshalb sollen die Deutschen jetzt Freiheitsbeschränkungen bekommen, wenn der Ausländer sich nicht an deutsche Gesetze hält ? Der Fahrer hat sicher nicht das erste Mal gegen deutsche Gesetze verstoßen. Statt Kuschelkurs für Ausländer wäre mal Härte gegen die Ausländer angesagt. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt, fliegt nach Hause.
    In Stuttgart war der Jaguar-Fahrer aber ein Bio - Deutscher...was nu?
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  3. #13
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Berlin - In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (
    .. du verkennst da etwas ... diese Autohäuser werden oft auch von sogenannten Migranten gefuehrt , also Neuansiedler oder Kinder von Migranten und deren Familienbande ist weit sehr weit und wehe der wuerde einen Familienmitglied kein Auto verleihen ... oohh weeehh .. hast du nicht den Bericht gesehen von einem Autohändler aus dem Ruhrgebiet ??? .. was sagte der ... wenn ich anrufe sind in 15 Minuten 5o meiner Famiienmitglieder hier ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  4. #14
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Nein. Man muss nicht alles per Gesetz oder Vorschriften regeln nur weil 2 von 100 Scheiße bauen. Mich kotzt das so langsam an hier in Deutschland. Kaum reißt sich einer den Fingernagel an der Rolltreppe ein, müssen wir alle wieder Treppen steigen.
    Ich bin jetzt auch nicht Derjenige, welcher sagt alles und jedes gehört reglementiert - aber einem 18jährigen Fahranfänger ein 400+X PS Fahrzeug zu vermieten ist mehr als nur unverantwortlich. Dies müsste eigentlich jedem Vermieter klar sein und eigentlich müsste so ein Vermieter sagen - sorry Du nicht, für Geld gehen die aber über Leichen und wenn das am Ende nur ein paar Tote im Jahr sind - das muss nicht sein.

    Beim Motorradführerschein hat dies doch hervorragend funktioniert - die Anzahl der Toten bei den Fahranfängern ging deutlich zurück...und ich denke ein Nebeneffekt wäre, dass so mancher Poser nicht auf der Straße wäre....
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  5. #15
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. du verkennst da etwas ... diese Autohäuser werden oft auch von sogenannten Migranten gefuehrt , also Neuansiedler oder Kinder von Migranten und deren Familienbande ist weit sehr weit und wehe der wuerde einen Familienmitglied kein Auto verleihen ... oohh weeehh .. hast du nicht den Bericht gesehen von einem Autohändler aus dem Ruhrgebiet ??? .. was sagte der ... wenn ich anrufe sind in 15 Minuten 5o meiner Famiienmitglieder hier ...
    Nun, bei einem entsprechenden Strafrahmen (man wird als Vermieter genauso bestraft wie der Totraser - Tatbestand wäre dann ja aktive Beihilfe) wird es sich der Eine oder Andere schon überlegen.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  6. #16
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, das die leistungsstarken Fahrzeuge auf der Bahn mal eben schnell an die 300 KmH schaffen...und ein Anfänger kann weder den Bremsweg noch die dabei permanente Gefahrr durch andere abschätzen.
    In der Stadt ist es ähnlich. Man beschleunigt extrem schnell, nur weder der Fahrbahnbelag noch andere Verkehrsteilnehmer lassen sich richtig einschätzen.
    Vermieter setzen schon ein Mindestalter bei derartigen Autos voraus...aber das hilft wohl bei einer bestimmten Klientel nicht
    Genau hier beginnt die Themati - so manchem Vermieter ist die Kohle wichtiger und dann kriegt man auch als 18jähriger, der gerade eben erst seinen Führerschein erhalten hat, ein hochmotorisiertes Fahrzeug.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  7. #17
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Problematisch. Manche fahren im Jahr 100.000 km, manche in 7 Jahren 15 km.
    Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
    Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.

  9. #19
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).

    Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
    So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
    Noch einfacher: Keine Luxussportwagen und andere Geschosse mehr an etwas vermieten das auch
    nur entfernt nach Azzlack aussieht. Schon ist das Problem mit Sicherheit um 80% kleiner geworden.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    In Stuttgart war der Jaguar-Fahrer aber ein Bio - Deutscher...was nu?
    Die kann man mit harten (Arbeits-) Haftstrafen bei komplett selbstverschuldeten Unfällen aus Übermut abschrecken, gepaart mit Körperstrafen wie Stockhieben.
    Also lange Arbeitshaft bei aus Übermut verursachten Personenschäden bei Unbeteiligten. Ansonsten, bleibt es nur bei Sachschaden, diesen eben abbezahlen müssen nebst Arbeitsstunden und Stockhieben. Im Gegensatz zu Singapur würde ich die aber öffentlich verabreichen lassen.


    Ansonsten kann man den Sinn von der Vermietung von Hochleistungssportwagen und -autos insgesamt mal in Frage stellen. Bleiben den Vermietern ja immer noch Leute die Luxuskarossen die eher nicht zum Schnellfahren gedacht sind an Hochzeitspaare etc zu vermieten. Aber einen fetten Lambo an irgendein Kanakenbürschen das SO etwas noch nie gefahren ist zu vermieten, das ist ja schon Vorsatz und Mittäterschaft. Ich bin so etwas noch nie gefahren und hätte davor einen Heidenrespekt, das wollte ich nicht ohne jemanden neben mir zu haben der weiß wie es geht und einen anleitet. Und schnellfahren, so ein Geschoss, naja, das wollte ich erstmal da üben wo ich keinen Fremdschaden anrichte, wenn etwas schief geht.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Ich habe im letzten Jahrzehnt auch mehrfach was gemietet ... bei wem verrat ich nich ...

    War immer was in der

    VW-Transporter, Ducato bzw. Sprinter-Klasse.

    Ich war zufrieden, der Autovermieter bekam sein Geld und die Karre vollgetankt und unbeschädigt zurück ...


    ... aber um mich geht es hier ja auch nicht ...
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

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