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Thema: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).

    Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
    So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #2
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Auch mit 75 PS kann man sich tot fahren. Aber es ginge viel problemloser. Die Leihwagenunternehmer dürften ganz einfach keine Fahrzeuge mehr anbieten, die mehr als 150 PS haben. Denn auch mit 150 PS kann man Spaß haben und sich natürlich auch die Rübe schwer verletzen.

    Im Grunde genommen bringt es nichts hier Reglementierungen einzuführen. Fahranfänger fahren sich auch mit 75 PS zum Krüppel, wenn sie vor ihren Kumpels die Sau raushängen lassen wollen und sich schlicht und einfach überschätzen.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  3. #3
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Auch mit 75 PS kann man sich tot fahren. Aber es ginge viel problemloser. Die Leihwagenunternehmer dürften ganz einfach keine Fahrzeuge mehr anbieten, die mehr als 150 PS haben. Denn auch mit 150 PS kann man Spaß haben und sich natürlich auch die Rübe schwer verletzen.

    Im Grunde genommen bringt es nichts hier Reglementierungen einzuführen. Fahranfänger fahren sich auch mit 75 PS zum Krüppel, wenn sie vor ihren Kumpels die Sau raushängen lassen wollen und sich schlicht und einfach überschätzen.
    So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. Das beginnt schon damit daß man mit vielen PS leichter mal in einer Kurve ausrutschen kann als mit wenigen, auf der Geraden ohnehin.
    Ein Freund von mir besitze ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug, bei diesem lassen sich auch viele Helfer deaktivieren, und trotz überlegenem Fahrwerk ist es dann für einen der das nicht gewöhnt ist echt eine Herausforderung. Vor allen wenn die Straße feucht ist und man denkt man könne so üb erholen wie mit einem normalen Auto. Man ist echt überrascht wenn bei 100 die Reifen anfangen durchzudrehen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  4. #4
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. Das beginnt schon damit daß man mit vielen PS leichter mal in einer Kurve ausrutschen kann als mit wenigen, auf der Geraden ohnehin.
    Ein Freund von mir besitze ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug, bei diesem lassen sich auch viele Helfer deaktivieren, und trotz überlegenem Fahrwerk ist es dann für einen der das nicht gewöhnt ist echt eine Herausforderung. Vor allen wenn die Straße feucht ist und man denkt man könne so üb erholen wie mit einem normalen Auto. Man ist echt überrascht wenn bei 100 die Reifen anfangen durchzudrehen.

    Da gebe ich Dir recht ! Allerdings kommen die Anfänger auf Ideen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Um vor den Kumpels den starken Maxen zu spielen, hält der Fahrer vor einem Blitzgerät mal eben den Arsch hin. Wieder umgedreht wird das Lenkrad mal eben verrissen und die Karre macht einen Abflug in die Botanik. Schafft man auch mit 75 PS. War jetzt nur ein Beispiel. Natürlich muß man vorher das Schild abkleben.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  5. #5
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).

    Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
    So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
    Weshalb sollen die Deutschen jetzt Freiheitsbeschränkungen bekommen, wenn der Ausländer sich nicht an deutsche Gesetze hält ? Der Fahrer hat sicher nicht das erste Mal gegen deutsche Gesetze verstoßen. Statt Kuschelkurs für Ausländer wäre mal Härte gegen die Ausländer angesagt. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt, fliegt nach Hause.

  6. #6
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Weshalb sollen die Deutschen jetzt Freiheitsbeschränkungen bekommen, wenn der Ausländer sich nicht an deutsche Gesetze hält ? Der Fahrer hat sicher nicht das erste Mal gegen deutsche Gesetze verstoßen. Statt Kuschelkurs für Ausländer wäre mal Härte gegen die Ausländer angesagt. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt, fliegt nach Hause.
    In Stuttgart war der Jaguar-Fahrer aber ein Bio - Deutscher...was nu?
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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).

    Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
    So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
    Problematisch. Manche fahren im Jahr 100.000 km, manche in 7 Jahren 15 km.

  8. #8
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Problematisch. Manche fahren im Jahr 100.000 km, manche in 7 Jahren 15 km.
    Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
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  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
    Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.

  10. #10
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    Standard AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.
    In der Regel nutzt man einen Mietwagen ja nicht um damit zehntausende von Kilometern herunterzureißen, sondern die Fahrleistungen sind doch recht überschaubar und da kann man durchaus sich mit dem Gedanke tragen Fahranfängern hier mit Restriktionen zu belegen.
    Im Mopedbereich hat es relativ gut geklappt - warum es nicht zumindest auf den Mietwagenbereichbereich übertragen? Einem Führerscheinneuling, welcher ggf. nicht einmal ein eiges Kfz besitzt ein Kfz mit mehreren hundert PS zu überlassen ist im Grunde eine Art russisch Roulette auf vier Rädern - mit dem Risiko, dass man sich nicht selber das Hirn wegbläst, sondern Andere vom Leben in den Tiod befördert.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

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