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Thema: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

  1. #221
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    [...]

    Greifen wir mal einen Punkt heraus:
    Grundsatz IV:
    Die Tatsache, dass eine Person auf Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, entbindet sie [individuell] nicht von der völkerrechtlichen Verantwortung, sofern ihr tatsaechlich eine moralische Wahlmoeglichkeit zur Verfuegung gestanden hat..
    Das auf unsere Schreibkraft angewandt.
    Meinst Du wirklich; sie hat sich beworben auf die Anounce: suchen Schreibkraft die bei der Lösung des Judenproblems tätig mithelfen kann? Oder wurde die einfach dienstverpflichtet? (Zugegeben etwas polemisch formuliert.)

    Wo war ihre Wahlmöglichkeit? Sollte sie beim abtippen statt schuldig, immer nicht schuldig schreiben?
    Da ich genau diese Argumente , jedoch in anderen Worten, auch geschrieben habe, danke ich Dir fuer Deine Beistimmung.

    Und was, bitte schoen , war ein 'Judenproblem'?
    Der Begriff ist mir voellig unbekannt.
    So aehnlich wie 'Araberproblem', wie man heute 'kriminelle Araberclans' in deutschen Staedten bezeichnet?

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Dein Haß bringt Dich dazu, ganz eigenartige Argumentationen hervorzubringen. Das zwingt Jeden, auf diesen Unsinn einzugehen. In Folge kommt man nie dazu, sich mit wesentlichen Fragen zu beschäftigen.
    Immer wieder faellt mir auf wie oft und wie leicht und leichtfertig gerade dieser unschoene Begriff in diesem Forum angewendet wird.
    Guter Mann, ich kenne dieses Gefuehl nicht. Eher Abneigung und Bedauern.

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Warum und wie hätte sich eine durchschnittliche junge Frau einer Dienstverpflichtung entziehen können?
    [...]
    Dieser 'Verteidigunghspunkt' zieht nun mal ueberhaupt nicht:

    Nuernberger Prinzip #4 entkraeftet dieses Argument.

    In den Nuernberger Prozessen wurde mehrmals anhand von Dokumenten bewiesen, dass Verwehrung eines 'Dienstes' - wie z.B. im T-4 Programm , als auch in KZs - keinerlei negative Konsequenzen fuer die dienstverweigernde Person nach sich gezogen hatte. (Verweigern konnten sie Handlungen durchaus und ohne bestrafung, jedoch ueber ihren Aufgabenbereich sprechen.....nein! Fuer ihre Schweigepflicht diesbezueglich hatten sich die 'Helferinnen ' vor Dienstbeginn schriftlich verpflichtet, Verstoss konnte mit dem Tod bestraft werden wie es in der Verpflichtung angedroht wurde).

    Auch im Militaerbereich gab es konsequentlose 'Dienstverweigerungen' wie z.B. bei Erschiessungen von Zivilisten. Wir wissen dies allein schon aus Eintragungen in Sold- und Tagebuechern die gefunden wurden.

    Hinzu kommt, dass junge Frauen in DEU von Deutschen damals , selbst waehrend des Krieges, mit Respekt behandelt wurden; wenn also eine junge Frau Unbehagen oder gar Verweigerung , ueber ein Verlangen geaeussert haette, waere dem Wunsch/Verweigerung der j. Frau stattgegeben worden.
    Wie schon erwaehnt, die blosse Schreibtatetigkeit ist irrelevant i.B. zur Anklage.
    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Bist Du Rechtsanwalt oder was Ähnliches? Hab nicht gewusst, dass du so ein linker Gutmensch bist.
    Es bedarf keines Rechtsanwaltes um klare Texte lesen und verstehen zu koennen.
    In meiner Nazi-Ahnennachweisurkunde , die auf drei vorangegangene Generationen zurueckging - was Du wohl nicht wissen wirst - steht, dass meine Vorfahren aus dem thueringischem Gebiet stammten. Waere dies nicht so gewesen, waere ich nicht im Februar 1944 in Dueseldorf zur Welt gekommen, sondern mit dem Kopf gegen 'ne Wand geknallt worden. Tscha, scheint wohl Einiges 'schief gelaufen' zu sein bei mir ...
    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Nun ja - Deine Großväter waren halt die Sieger 1945, mein Vater war ein böser Nazi und Parteigenosse. Diese Logik schlägt bis heute in deinem Geschreibsel durch.
    Nichts ist ekelhafter und widerlicher als diese archetypische deutsche Angewohnheit, sich in selbstmitleidige Opferrolle zu suhlen.
    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Aber, ob Du's glaubst, oder nicht: Wir kommen wieder!
    Das winzige, wahngestoerte, armselige Haeuflein 'Wir' ??
    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Was ist denn deine "Wahrheit" ?
    Wo kann ich aus sachlichen ; beglaubigten und verläßlichen Quellen "deine" "Wahrheit" entnehmen ?
    Jede Bibliothekarin wird Dir bei Deiner Suche gerne weiterhelfen.

  2. #222
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen

    Dieser 'Verteidigunghspunkt' zieht nun mal ueberhaupt nicht:

    Nuernberger Prinzip #4 entkraeftet dieses Argument.

    In den Nuernberger Prozessen wurde mehrmals anhand von Dokumenten bewiesen, dass Verwehrung eines 'Dienstes' - wie z.B. im T-4 Programm , als auch in KZs - keinerlei negative Konsequenzen fuer die dienstverweigernde Person nach sich gezogen hatte. (Verweigern konnten sie Handlungen durchaus und ohne bestrafung, jedoch ueber ihren Aufgabenbereich sprechen.....nein! Fuer ihre Schweigepflicht diesbezueglich hatten sich die 'Helferinnen ' vor Dienstbeginn schriftlich verpflichtet, Verstoss konnte mit dem Tod bestraft werden wie es in der Verpflichtung angedroht wurde).

    Auch im Militaerbereich gab es konsequentlose 'Dienstverweigerungen' wie z.B. bei Erschiessungen von Zivilisten. Wir wissen dies allein schon aus Eintragungen in Sold- und Tagebuechern die gefunden wurden.

    Hinzu kommt, dass junge Frauen in DEU von Deutschen damals , selbst waehrend des Krieges, mit Respekt behandelt wurden; wenn also eine junge Frau Unbehagen oder gar Verweigerung , ueber ein Verlangen geaeussert haette, waere dem Wunsch/Verweigerung der j. Frau stattgegeben worden.
    Wie schon erwaehnt, die blosse Schreibtatetigkeit ist irrelevant i.B. zur Anklage.
    Nun, wenn man ihrer Argumentation folgen wollte, dann hätte jeder Jurist bzw. jeder Angestellte bei der deutschen Justiz und überhaupt jeder Deutsche, der in irgendeiner Form mit der Schutzhaft zu tun hatte, eine Anklage verdient.
    Ich betone nochmals, die Frau war damals Zivilangestellte einer deutschen Einrichtung, die dem Reichssicherheitshauptamt unterstand.

    Und was junge Frauen angeht, KZ Ravensbrück war ein Frauen KZ. Schilderung der Zustände in Ravensbrück finden Sie in Margarete Buber-Neumanns Als Gefangene bei Stalin und Hitler. Eine Welt im Dunkel.
    Dort erwähnt sie u.a. wie junge Frauen mit der Dienstverpflichtung als KZ Aufseherin umgegangen sind.
    Zu KZs allgemein sollten Sie einmal Andrzej J. Kamińskis Konzentrationslager 1896 bis heute, Eine Analyse lesen. Das sind beides Bücher von KZ Insassen, eine in Ravensbrück, einer in Gross Rosen.
    Beide waren in Schreibstuben beschäftigt.

    Buber Neumann nennt Klarnamen u.a. von Johanna Langefeld

    Im April 1943 wurde sie wegen der Unterstützung von weiblichen polnischen Häftlingen verhaftet, da sie die Exekution von Opfern medizinischer Versuche verhindert haben soll. Margarete Buber-Neumann, Blockälteste und Sekretärin von Langefeld, kam infolge der Vorwürfe gegen Langefeld im KZ Ravensbrück bei Dunkelarrest für zehn Wochen in den Bunker. Aus Mangel an Beweisen wurde Langefeld von dem SS- und Polizeigericht in Breslau freigesprochen und aus dem KZ Ravensbrück entlassen.
    [...]
    Am 20. Dezember 1945 erfolgte ihre Verhaftung durch die US-Armee, ihre Vernehmung im Rahmen des Ravensbrück-Prozesses und die Überstellung nach Landsberg. Am 23. September 1946 wurde sie an die polnischen Behörden ausgeliefert, die bereits den Krakauer Auschwitzprozess vorbereiteten. Am 23. Dezember 1946 floh Langefeld aus dem Gefängnis, tauchte in einem polnischen Kloster unter und arbeitete in einem Privathaushalt. Während der Flucht und den folgenden Jahren wurde sie von ehemaligen polnischen Gefangenen aus Ravensbrück unterstützt. Erst 1957 kehrte die illegal in Polen lebende Langefeld nach Deutschland zurück ...
    [...]
    Sie starb am 20. Januar 1974 in Augsburg. Nach ihrem Tod stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen gegen sie ein.
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    Meiner Meinung hat die Enkelgeneration der Täter und Opfer mangels Unwissenheit kein Recht, über die Dramen, die sich besonders in den Jahren 1943-1945 in den KZ abspielten, zu urteilen. Die Anklagen gegen Greise wie Demjanuk, Gröning und jetzt eine zivile Sekretärin sind in meinen Augen eine Posse.
    Geändert von mabac (15.02.2021 um 15:24 Uhr)
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  3. #223
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von luis_m Beitrag anzeigen
    Ein Symbolprozess im Falle dieser Frau, welche nur noch einige Zentimeter von ihrem Schöpfer entfernt ist, ist es für die Juristen nicht. .

    Diese Frau ist für sie und die Justiz ein Objekt. Ein Objekt ohne Würde.
    DEU hat einen harten Weg gehabt, sich vom verachteten Schurkenstaat zum allseits wieder angesehenen, hoch geachteten Staat zu entwickeln. Ein Teil davon hat damit zutun. dass DEU international ein hohes, ein vorbildliches Ansehen in Bezug auf Vergangenheitsbewaeltigung , Versoehnung, Restitution etc. geniesst.

    Juristische KZ-Angelegenheiten fallen unter Voelkerrecht, welches sich die BRD als U.N.O.-Mitglied verpflichtet hat einzuhalten und was sie auch getan hat; manchmal etwas schwerfaellig, aber sie hat es getan.

    Im vorliegenden Fall muss eine Staatsanwaltschaft geltendes Voelkerecht und angebliche Taten subjektiv dahingehend interpretiert haben, dass sie eine Anklage im Sinn von XYZ-Statuten des Voelkerrechts als gerechtfertig betrachtet.

    Ohne relevante Fakten & Einzelheiten zu kennen, draengt sich dennoch die Frage auf, ob sich Personen in der Staatsanwaltschaft in superspitzfindingem Uebereifer polit-juristisch profilieren moechten. Das hohe Ansehen der BRD mit einer weiteren Anklage gegen eine vermeintliche *Kriegsverbrecherin* zu polieren.

    Oder wie im Angloraum gesagt wird : "they're going on a fishing expedition". Und sollten deren Beweggruende wirklich dahingehend tendieren, kann man nur sagen: "Was für eine Schande!"
    Doch vermute ich mehr, dass sich die absurd anmutende Anklage vielleicht im Rahmen von 'transitional justice' bewegt. 'Strafen' sind hier bei einer alten Dame sowieso nur symbolisch.

    Wie heisst das Sprichwort: 'Der Teufel liegt im Detail'. Das 'Detail' hier heisst 'transitional justice' . Die BRD betreibt mit solchen Prozessen die Angelegenheiten aus der NS-Zeit behandelt , in der Tat 'transitional justice' . In der Tat, die BRD geniesst nicht zuletzt wegen seiner Handhabung von 'transitional justice' ein hohes Ansehen in der Welt.
    • 'transitional justice' =
      "Übergangsjustiz, nationale Institutionen oder Praktiken, die Ungerechtigkeiten, die unter einem früheren Regime begangen wurden, als Teil eines Prozesses des politischen Wandels identifizieren und angehen "
      und
    • "Übergangsjustiz bezieht sich auf die Art und Weise, wie Länder, die aus Zeiten des Konflikts und der Unterdrückung hervorgegangen sind, mit groß angelegten oder systematischen Menschenrechtsverletzungen umgehen, die so zahlreich und so schwerwiegend sind, dass die normale Justiz nicht in der Lage ist, eine angemessene Antwort zu geben. "



    Das Konzept von 'transitional justice' geht zurueck
    • auf eine U.N.O. Sicherheitsratresolution zurueck :S/2004/616:
      United Nations S/2004/616*
      Security Council
      Distr.: General23 August 2004

      Original: .The rule of law and transitional justice in conflict and post-conflict societies Report of the Secretary-General
      Summary:
      Recent years have seen an increased focus by the United Nations on questionsof transitional justice and the rule of law in conflict and post-conflict societies,yielding important lessons for our future activities. [etcetc] [Links nur für registrierte Nutzer]
    • und auf eine Resolution der UN-Hauptversammlung :A/RES/60/147
      Resolution adopted by the General Assembly on 16 December 2005
      [on the report of the Third Committee (A/60/509/Add.1)] 60/147.
      Basic Principles and Guidelines on the Right to a Remedy and Reparation for Victims of Gross Violations of International Human Rights Law and Serious Violations of International Humanitarian Law
      [Links nur für registrierte Nutzer]


    In Bezug 'Verjaehrung' stipuliert S/2004/616 :
    "IV. Statutes of limitations
    6. [...]statutes of limitations shall not apply to gross violations of international human rights law and serious violations of international humanitarian law which constitute crimes under international law."



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    Also kein "Symbolprozess im Falle dieser Frau," sondern vielleicht eine juristische Pflichtuebung in Anlehnung an 'Übergangsjustiz '.

  4. #224
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Wenn diese Frau nicht der SS angehörte, dann war sie überhaupt nicht befugt Menschen zu töten.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #225
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Wenn diese Frau nicht der SS angehörte, dann war sie überhaupt nicht befugt Menschen zu töten.
    Innerhalb der Regularien bzw. der Hierarchie der SS mag daß zutreffend gewesen sein oder mag die Aussage von Dir zutreffen.
    Doch was interessierte die SS ein Menschenleben von Menschen jüdischen Glaubens bzw. generell ein Menschenleben?
    Insbesondere dann, wenn der Mensch; die Person ein "Feind" der nationalsozialistischen Ideologie ; Ziele und der Interessen der braunen Idioten war?
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #226
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    [...]
    Ich betone nochmals, die Frau war damals Zivilangestellte einer deutschen Einrichtung, die dem Reichssicherheitshauptamt unterstand.
    Ich glaube, dieser Punkt geht etwas an der Substanz einer moeglichen Verteidigung vorbei.

    Tatsache ist dass die Angeklagte seit ihrer Geburt in ?1926 in einem stark nationalistischem Umfeld aufgewachsen war; bei Machtergreifung war sie gerade sieben Jahre alt und schon vorher, doch mehr noch nach 1933 in tiefste NS-Doktrin mariniert gewesen. Irrationaler Judenhass , bzw Verachtung wurde ihr allein in der Schule schon ganz offiziell mit verschiedenen Schulbuechern eingetrichtert.
    Bei Kriegsanfang in 1939 war das Maedchen gerade mal zarte ~13 Jahre alt und bei Kriegsende ~19 Jahre alt gewesen.

    Vom Nuckel bis zur Niederlage hatte sie nichts anderes gekannt als NS-Wertvorstellungen, NS-Moral, NS-'richtiges' Verhalten ; NS-Parolen ; penetrante NS-Propaganda etc.

    Wie sollte ein solche absolut irregefuehrtes Kind, dann Maedchen, in totaler Abwesenheit und Unkenntnis anderer Moral- und Wertvorstellungen , intellektuell in der Lage gewesen sein zwischen weltweit-akzeptiertem 'Gut' und weltweit-akzeptiertem 'Boese' unterscheiden zu koennen?
    Im umgestuelpten Werte- und Moralkodex der NS-Verblendeten machte sie - ein Produkt der NS-Diktatur - bestimmt eine vorbildliche Figur und war wohl auch sehr stolz darauf. Eine gewisse 'Unzurechnungsfaehigkeit' also.

    Ebenso wie die Alliierten 17/18 jaehrige 'Werwoelfe' einfach laufen liessen, moege auch diese, damals gerade mal 19jaehrige Tipse einfach in Ruhe gelassen werden.

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    [...]Und was junge Frauen angeht, KZ Ravensbrück war ein Frauen KZ. Schilderung der Zustände in Ravensbrück finden Sie in Margarete Buber-Neumanns Als Gefangene bei Stalin und Hitler. Eine Welt im Dunkel.
    Es gibt viel Literatur diesbezueglich.
    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    [...]Meiner Meinung hat die Enkelgeneration der Täter und Opfer mangels Unwissenheit kein Recht, über die Dramen, die sich besonders in den Jahren 1943-1945 in den KZ abspielten, zu urteilen.
    Zu urteilen?
    Nein , das kann man wirklich nicht, allein schon deshalb, weil niemand der Nachfolgegenerationen mit irgendwelchen Referenzerlebnissen aus diesem unmenschlichem, irrsinnigen Zeitfeld aufwarten kann.

    Man vergesse nicht, dass die Figur der Justizia in ihrer Hand eine Waage mit zwei gleichen Waagschalen haelt. In eine Waagschale kommt die vermeintliche Untat, in die andere Waagschale kommen mildernde Umstaende. Doch gibt es niemanden der authentisch Gewichte ueber mildernden Umstaende|Referenzerlebnisse ermessen kann.

    Der Weg , der aus dieser vertraxten Situation herausfuehrt, geht unter dem Namen 'transitional justice'.. Dieses juristische 'Instrument' wurde schon in etlichen Schauplaetzen eingesetzt die von entsetzlichen Menschenrechtverletzungen geplagt gewesen waren: Kroatien,Kosovo; Afrika etc etc.

  7. #227
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Ich glaube, dieser Punkt geht etwas an der Substanz einer moeglichen Verteidigung vorbei.

    Tatsache ist dass die Angeklagte seit ihrer Geburt in ?1926 in einem stark nationalistischem Umfeld aufgewachsen war; bei Machtergreifung war sie gerade sieben Jahre alt und schon vorher, doch mehr noch nach 1933 in tiefste NS-Doktrin mariniert gewesen. Irrationaler Judenhass , bzw Verachtung wurde ihr allein in der Schule schon ganz offiziell mit verschiedenen Schulbuechern eingetrichtert.
    Bei Kriegsanfang in 1939 war das Maedchen gerade mal zarte ~13 Jahre alt und bei Kriegsende ~19 Jahre alt gewesen.

    Vom Nuckel bis zur Niederlage hatte sie nichts anderes gekannt als NS-Wertvorstellungen, NS-Moral, NS-'richtiges' Verhalten ; NS-Parolen ; penetrante NS-Propaganda etc.

    Wie sollte ein solche absolut irregefuehrtes Kind, dann Maedchen, in totaler Abwesenheit und Unkenntnis anderer Moral- und Wertvorstellungen , intellektuell in der Lage gewesen sein zwischen weltweit-akzeptiertem 'Gut' und weltweit-akzeptiertem 'Boese' unterscheiden zu koennen?
    Im umgestuelpten Werte- und Moralkodex der NS-Verblendeten machte sie - ein Produkt der NS-Diktatur - bestimmt eine vorbildliche Figur und war wohl auch sehr stolz darauf. Eine gewisse 'Unzurechnungsfaehigkeit' also.

    Ebenso wie die Alliierten 17/18 jaehrige 'Werwoelfe' einfach laufen liessen, moege auch diese, damals gerade mal 19jaehrige Tipse einfach in Ruhe gelassen werden.


    Es gibt viel Literatur diesbezueglich.

    Zu urteilen?
    Nein , das kann man wirklich nicht, allein schon deshalb, weil niemand der Nachfolgegenerationen mit irgendwelchen Referenzerlebnissen aus diesem unmenschlichem, irrsinnigen Zeitfeld aufwarten kann.

    Man vergesse nicht, dass die Figur der Justizia in ihrer Hand eine Waage mit zwei gleichen Waagschalen haelt. In eine Waagschale kommt die vermeintliche Untat, in die andere Waagschale kommen mildernde Umstaende. Doch gibt es niemanden der authentisch Gewichte ueber mildernden Umstaende|Referenzerlebnisse ermessen kann.

    Der Weg , der aus dieser vertraxten Situation herausfuehrt, geht unter dem Namen 'transitional justice'.. Dieses juristische 'Instrument' wurde schon in etlichen Schauplaetzen eingesetzt die von entsetzlichen Menschenrechtverletzungen geplagt gewesen waren: Kroatien,Kosovo; Afrika etc etc.
    Sie arbeitet direkt im KZ und soll nicht mit eigenen Augen gesehen und verstanden haben, was dort im KZ passierte; nicht realisiert und damit wissen was der Aufenthalt für Nicht-Nazis im KZ bedeutete?
    Jedes Kind weiß´was der Tod ist und bedeutet! Es hat ja Angst davor!
    Warum kämpft ein jeder Mensch um sein Leben ?
    Den Überlebenskampf ; den Kampf gegen den Tod der Insassen soll sie also bei ihrem täglichen Gang zum Arbeitsplatz nicht realisiert; nicht gesehen haben? Also ich wusste mit spätesten 10 / 11 Jahren was der Tod ist und was es bedeutet wenn ein Mensch für immer aus dem Umfeld bzw. Leben verschwindet.
    Und die Indoktrination der Nazis bei HJ etc...war ganz klar "auf den Überlebenskampf" ausgerichtet.....
    Jedes BDM - Girl und jeder HJ-Bursche wusste durch dezente politische Indoktrination und durch Unterweisung wusste was der Tod bedeutete .....Also wussten die BDM-Mädels und HJ - Boys mit 19 Jahrne ganz genau was dort im KZ läuft / lief.
    Unwissenheit kann hier kein Argument sein!
    Aber :
    Wenn hier ein Mörder nach gut 27 Jahren Gewissheit , daß er einen Mord begangen hat ( Fall Schalla ) , in einem rechtstaatlichen Prozeß aufgrund des Umstandes , daß man eine einwandfrei ihn zuschreibende Hautzelle bzw. DNA überführt und verurteilt wird; noch im Gericht Einspruch gegen das "Urteil im Namen des Volkes" einlegt und dann aber vom Richter wieder laufen gelassne wird...............
    Da "wundert" mich es garnicht , daß man eine ehemalige ; mittlerweile greise Schreibstubenkraft eines KZ vor den Richter schleppt.............. Da kann man ja "punkten"!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  8. #228
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Dieser Frau waren die Begriffe Todeslager oder Vernichtungslager vollkommen unbekannt, weil sie erst nach 1945 entstanden sind. Von einer Endlösung hat die Frau garantiert auch nichts gewusst. Was sich heute alles so schröcklich anhört, hat sie vielleicht auch nie gesehen, es wäre möglich, und mit statistischen Tatsachen hat sie auch keiner versorgt.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  9. #229
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

    Wie würde man Merkel/Spahn/Lauterbach/Söder verurteilen angesichts der Kranken und Toten in der Coronaplandemie, deren Leid und sterben sie in vollem Bewußtsein und wider besseren Wissens (man muß sich nur mit dem befassen, was wirkliche Experten (keine Tierärzte und Dummschwätzer, sondern Leute mit Erfahrung auf solchen Gebieten) von sich gegeben haben. Und zwar auch die mit der gegenteiligen Meinung - besonders die!!!
    Wie kommen irgendwelche Fachfremden Wesen dazu, für ein ganzes Volk schädliche Entscheidungen zu treffen? Doch nur, wenn man eine bestimmte Agenda (Great Reset) durchziehen will und auf Biegen und Brechen das Ganze durchziehen will. Ja, es würde viel zu verzeihen geben. ICH verzeihe nicht!!! (und ich bin bestimmt kein Einzelfall)
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  10. #230
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    Standard AW: Ehemalige KZ-Sekretärin wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagt

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    Paul Spiegel erstattete Anzeige gegen einen Banker der sagte bei einem Weihnachtsessen in der Runde "Also ich war in der Gegend um Auschwitz stationiert ich habe nichts gesehen"!


    Zum Gänse-Essen hat die Deutsche Bank im November 2000 ein handverlesenes Publikum auf Düsseldorfs Königsallee eingeladen. Eine Amtsrichterin will nun erkunden, ob ein Teilnehmer zum Nachtisch volksverhetzende Äußerungen servierte.

    "Das Essen war hervorragend, die Gans schmeckte vorzüglich", beschrieb der Präsident des Zentralrates der Juden, Paul Spiegel, am Montag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht den Beginn des Martinsgans-Essens, zu dem die Deutsche Bank 70 Honoratioren geladen hatte. Zum Dessert hielt Spiegel auf Einladung der Gastgeber einen Vortrag über jüdisches Leben in Deutschland. Im Verlauf der anschließenden Diskussion fiel ein Wortbeitrag aus dem Rahmen, "eisige Stille" breitete sich im Raum aus. Spiegels Frau verließ - in Tränen aufgelöst - den Saal.

    In seinem Vortrag erwähnte Spiegel die Deportation seiner kleinen Schwester und deren Vergasung in Auschwitz. Im Anschluss daran meldete sich ein Düsseldorfer Rechtsanwalt zu Wort. Er sei als 15-jähriger Pimpf in einer Flakbatterie in der Nähe von Auschwitz stationiert gewesen. Von dort aus sei man zum Duschen, Saunen und Entlausen in das Lager Auschwitz gefahren, ohne etwas von Gräueltaten an Juden zu bemerken. Auch sein Vater, später von ihm hierzu befragt, habe ihm versichert, hiervon nie etwas gehört zu haben. Darüber hinaus, fügte der Rechtsanwalt noch an, müsse sich Spiegel fragen lassen, ob er seine Bemühungen um eine Verständigung von Juden und Nichtjuden in Deutschland, der die von jüdischer Seite erhobenen Forderungen nach finanzieller Entschädigung schon genug schadeten, nicht geradezu konterkariere, wenn er die Erinnerung an diese Gräueltaten immer wieder wachrufe.

    "Eine subtile Art der Auschwitz-Lüge", nennt Paul Spiegel diese Äußerungen. Er selbst hatte keine Anzeige gegen den 71 Jahre alten Rechtsanwalt erstattet. "Dann hätte ich viel zu tun. Dann würde ich nur noch meine Zeit im Gericht verbringen", erklärte er seine Reaktion. Zumal am nächsten Tag bei ihm ein Blumenstrauß samt Brief einging, in dem der Rechtsanwalt bedauerte, das Wort "lächerlich" in Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus benutzt zu haben. Auch habe er sich bei dem Wort "Moralkeule" in Zusammenhang mit der Auschwitz-Erwähnung "vergriffen", er sei an diesem Abend "nicht Herr seiner Worte" gewesen.

    Spiegel hatte versucht, so erklärte er als Zeuge dem Düsseldorfer Amtsgericht, die Sache nach dem Brief abzuhaken. Doch nachdem sich beim Westdeutschen Rundfunk ein Kommentator des Gänse-Essens angenommen hatte, erstatteten Radiohörer Anzeige. Die Amtsrichterin ließ sich nicht auf einen Strafbefehl gegen den Anwalt ein, sondern wollte es genau wissen. Und erfuhr nun am Montag, dass Spiegel eines vor allem "deprimiert" hat. Nicht nur, dass er bislang noch nicht gehört hat, "wie jemand sagt, ich war in Auschwitz und habe nichts davon bemerkt, dass dort Juden umgebracht werden". Darüber hinaus empfand er es als "ausgesprochen merkwürdig, dass ich für den Antisemitismus in Deutschland verantwortlich gemacht werde". Was Spiegel allerdings an diesem Abend besonders erschütterte, war die Reaktion der etwa 70 sonstigen Gänse-Esser, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin, Universitäts-Rektor Gert Kaiser und Regierungspräsident Jürgen Büssow: "Niemand hat etwa gesagt: ,Wir sind nicht dieser Auffassung. Das hier ist eine Einzelmeinung.' " Die Amtsrichterin will nun weitere Teilnehmer des Mahles hören und vertagte die Verhandlung zunächst bis auf weiteres.

    haGalil onLine 15-01-2002

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