Zitat von
Süßer
[...]
Greifen wir mal einen Punkt heraus:
Grundsatz IV:
Die Tatsache, dass eine Person auf Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, entbindet sie [individuell] nicht von der völkerrechtlichen Verantwortung, sofern ihr tatsaechlich eine moralische Wahlmoeglichkeit zur Verfuegung gestanden hat..
Das auf unsere Schreibkraft angewandt.
Meinst Du wirklich; sie hat sich beworben auf die Anounce: suchen Schreibkraft die bei der Lösung des Judenproblems tätig mithelfen kann? Oder wurde die einfach dienstverpflichtet? (Zugegeben etwas polemisch formuliert.)
Wo war ihre Wahlmöglichkeit? Sollte sie beim abtippen statt schuldig, immer nicht schuldig schreiben?
Da ich genau diese Argumente , jedoch in anderen Worten, auch geschrieben habe, danke ich Dir fuer Deine Beistimmung.
Und was, bitte schoen , war ein 'Judenproblem'?
Der Begriff ist mir voellig unbekannt.
So aehnlich wie 'Araberproblem', wie man heute 'kriminelle Araberclans' in deutschen Staedten bezeichnet?
Zitat von
Süßer
Dein Haß bringt Dich dazu, ganz eigenartige Argumentationen hervorzubringen. Das zwingt Jeden, auf diesen Unsinn einzugehen. In Folge kommt man nie dazu, sich mit wesentlichen Fragen zu beschäftigen.
Immer wieder faellt mir auf wie oft und wie leicht und leichtfertig gerade dieser unschoene Begriff in diesem Forum angewendet wird.
Guter Mann, ich kenne dieses Gefuehl nicht. Eher Abneigung und Bedauern.
Zitat von
mabac
Warum und wie hätte sich eine durchschnittliche junge Frau einer Dienstverpflichtung entziehen können?
[...]
Dieser 'Verteidigunghspunkt' zieht nun mal ueberhaupt nicht:
Nuernberger Prinzip #4 entkraeftet dieses Argument.
In den Nuernberger Prozessen wurde mehrmals anhand von Dokumenten bewiesen, dass Verwehrung eines 'Dienstes' - wie z.B. im T-4 Programm , als auch in KZs - keinerlei negative Konsequenzen fuer die dienstverweigernde Person nach sich gezogen hatte. (Verweigern konnten sie Handlungen durchaus und ohne bestrafung, jedoch ueber ihren Aufgabenbereich sprechen.....nein! Fuer ihre Schweigepflicht diesbezueglich hatten sich die 'Helferinnen ' vor Dienstbeginn schriftlich verpflichtet, Verstoss konnte mit dem Tod bestraft werden wie es in der Verpflichtung angedroht wurde).
Auch im Militaerbereich gab es konsequentlose 'Dienstverweigerungen' wie z.B. bei Erschiessungen von Zivilisten. Wir wissen dies allein schon aus Eintragungen in Sold- und Tagebuechern die gefunden wurden.
Hinzu kommt, dass junge Frauen in DEU von Deutschen damals , selbst waehrend des Krieges, mit Respekt behandelt wurden; wenn also eine junge Frau Unbehagen oder gar Verweigerung , ueber ein Verlangen geaeussert haette, waere dem Wunsch/Verweigerung der j. Frau stattgegeben worden.
Wie schon erwaehnt, die blosse Schreibtatetigkeit ist irrelevant i.B. zur Anklage.
Zitat von
Eridani
Bist Du Rechtsanwalt oder was Ähnliches? Hab nicht gewusst, dass du so ein linker Gutmensch bist.
Es bedarf keines Rechtsanwaltes um klare Texte lesen und verstehen zu koennen.
In meiner Nazi-Ahnennachweisurkunde , die auf drei vorangegangene Generationen zurueckging - was Du wohl nicht wissen wirst - steht, dass meine Vorfahren aus dem thueringischem Gebiet stammten. Waere dies nicht so gewesen, waere ich nicht im Februar 1944 in Dueseldorf zur Welt gekommen, sondern mit dem Kopf gegen 'ne Wand geknallt worden. Tscha, scheint wohl Einiges 'schief gelaufen' zu sein bei mir ...
Zitat von
Eridani
Nun ja - Deine Großväter waren halt die Sieger 1945, mein Vater war ein böser Nazi und Parteigenosse. Diese Logik schlägt bis heute in deinem Geschreibsel durch.
Nichts ist ekelhafter und widerlicher als diese archetypische deutsche Angewohnheit, sich in selbstmitleidige Opferrolle zu suhlen.
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Eridani
Aber, ob Du's glaubst, oder nicht: Wir kommen wieder!
Das winzige, wahngestoerte, armselige Haeuflein 'Wir' ??
Zitat von
Brotzeit
Was ist denn deine "Wahrheit" ?
Wo kann ich aus sachlichen ; beglaubigten und verläßlichen Quellen "deine" "Wahrheit" entnehmen ?
Jede Bibliothekarin wird Dir bei Deiner Suche gerne weiterhelfen.