TKG-Novelle
Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen
Das Bundesinnenministerium fordert eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger:innen, die im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren.
Wir veröffentlichen den Volltext des Forderungskataloges.
Das Bundesinnenministerium (BMI) will kurzfristig noch in die
[Links nur für registrierte Nutzer] hereinverhandeln, dass Nutzer:innen von WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und allen anderen „nummernunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen. Das geht aus einem internen Papier des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU) hervor. Betroffen wären damit auf jeden Fall E-Mail-Dienste und alle Arten von Messengern. Da viele soziale Netzwerke auch Messenger anbieten, gibt es hier unter Umständen noch weitere Dienste, die darunter fallen könnten. Das BMI will, dass die Bürger:innen ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.
Im BMI-Papier,
[Links nur für registrierte Nutzer] und das wir
[Links nur für registrierte Nutzer], heißt es: „TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.“ Die Daten der Bürger:innen sollen zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden. Zusätzlich zur Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen, sollen nun also bei dieser Personen-Vorratsdatenspeicherung auch die Namen und Adressen aller Bürger:innen anlasslos festgehalten werden.
Posteo berichtet in dem Blogpost auch von informierten Kreisen, die bestätigten, dass das BMI möglichst viele der 15 Punkte aus dem Forderungspapier auf den letzten Metern in das Gesetz verhandeln wolle. Schon im Entstehungsprozess des Gesetzes hatte es
[Links nur für registrierte Nutzer], weil das Innenministerium möglichst viele Überwachungsbefugnisse in das Gesetz packen wollte.
„Beispielloser Angriff auf das freie Internet“