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Thema: Bei zu hohen Abschleppkosten kann Gericht Höhe schätzen

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Bei zu hohen Abschleppkosten kann Gericht Höhe schätzen

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    Das hört sich jetzt vordergründig gut an - aber gibt es im Bereich der Abschlepper überhaupt einen Wettbewerb? Das sind doch in der Regel alles "Absprachmonopole" mit geradezu unverschämter Preisgestaltung
    (´mal als Vergleich, für einen 26to auf dem Bau - der kostet ein paar Euro fuffzich mehr in der Anschaffung / beim Unterhalt als ein Abschleppwagen - bekommt man in der Regel keine 80 € in der Stunde).

    Am Ende zahlt man also weiterhin weder einen Markt- geschweige denn einen Wettbewerbspreise, sondern ist der Willkür ausgeliefert.

    Warum gibt es hier eigentlich keine - wie z.B,. bei den Rechtsanwälten, Steierberatern etc. - feste Sätze, welche so ein Abschlepper, wenn er denn behördlich gerufen wird, verlangen darf?

  2. #2
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Beiträge
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    Standard AW: Bei zu hohen Abschleppkosten kann Gericht Höhe schätzen

    Das ist ein zweischneidiges Schwert... einerseits braucht man als Privatmensch ein Abschleppunternehmen wenn man z.B. irgendwo liegen bleibt und da es meistens mehrere solcher Unternehmen gibt handelt es sich hierbei tatsächlich um die selbe Wettbewerbssituation wie z.B bei einem Maurer. Wenn die Exikutive jedoch ein solches Unternehmen beauftragt, greift das ganze nicht, denn in dem Fall wird sich die Behörde ganz sicher nicht die Mühe machen Preise zu vergleichen.
    Also liegt der Fehler nicht bei den Abschleppunternehmen, sondern bei der Gesetzlichen Regelung. Ein festes Busgeld welches den Abschleppvorgang beinhaltet wäre hier das Mittel der Wahl. Das Abschleppen würde in dem Fall von der zuständigen Stelle des Landkreises bezahlt werden.
    Leben und sterben lassen...

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