Artikel 19:
"(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen"
Somit erlaubt dass GG selber seine Einschränkung durch andere Gesetze, sofern diese Gesetze mit den Bestimmungen in Art.19 kompatibel sind.