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- Keine Quarantäne nach Rückreise aus dem Ausland (Ausnahme: "Virusvariantengebiet", dann war die Impfung vorm Urlaub vergeblich).
- Kein Test vor Friseurbesuch (muss ich aber ehe nur noch vierteljährlich hin) oder Termin-Shopping (wer braucht denn so etwas).
- Keine nächtliche Ausgangssperre (aber die Gastronomie ist ehe zu).
- Keine Kontaktbeschränkungen (jedenfalls, sofern man sich nur mit vollständig Geimpften trifft).
Bei den großzügigen Lockerungen für die paar vollständig Geimpften geht es darum, die Gesetzgebung derartig zu gestalten, dass das Bundesverfassungsgericht diese nicht zu Fall bringen kann. Da die vollständig Geimpften i.d.R. 70+ sind, dürften sich die nächtlichen Feiern erst einmal in Grenzen halten.