Artemisinin
Eine Pflanze als Corona-Heilmittel? Seit mehr als zwei Jahren ist Artemisia Annua (einjähriger Beifuß) als mögliches Heilmittel bei Covid-19 im Gespräch, doch Studien dazu versanden oder werden gar nicht erst finanziert. Pharmaindustrie, Politik und WHO spielen dabei eine zweifelhafte Rolle.
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Wir haben uns über unser Dasein vor uns selbst zu verantworten;
folglich wollen wir auch die wirklichen Steuermänner dieses Daseins abgeben
und nicht zulassen, dass unsre Existenz einer gedankenlosen Zufälligkeit gleiche.
(Nietzsche)
Unglaublich!
[Links nur für registrierte Nutzer]Leider ist es uns auf Grund von EU-Verordnungen nicht mehr möglich, Sie über die gesamtheitlichen Wirkungen unserer Produkte zu informieren. Wir möchten Sie daher bitten, sich im Internet und in der Fachliteratur selbst ein Bild zu machen. Mit Sicherheit wird auch der Naturheilkundler ihres Vertrauens, dessen zur Seite ziehen wir Ihnen wärmstens empfehlen, Ihnen weiterhelfen können.
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Rechtlicher Hinweis:
Außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
* Aus rechtlichen Gründen sind Bestandteile des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) (z.B. in einem Nahrungsergänzungsmittel) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Da Artemisia annua vor dem 15.Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr war, und ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht vorliegt, n.ist es als Lebensmittel nicht zugelassen.
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