Du kannst gerne das Verfassungsgericht sowohl in der Rechtsprechung als auch institutionell als das höchste Organ unserer Judikative ablehen; das ändert nichts an der Tatsache, dass du die wie auch immer gearteten Entscheidungen zu achten und zu befolgen hast. Ansonsten musst du die sich daraus möglicherweise resultierenden Rechtsfolgen in Kauf nehmen.