Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht gleichbedeutend mit einer Pazifismuspflicht der Bürger. Natürlich dürfen Privatleute und Unternehmen im Rahmen ihres Hausrechts Regeln aufstellen und diese auch durchsetzen.
Nimm als Vergleich Nachtclubs:
Die haben eigentlich alle Zugangsbeschränkungen was das Alter der Gäste angeht (18+, 21+, Ü30...), sowie Regeln in Bezug auf Verhalten, Alkoholisierungsgrad....
Entsprechend haben die meisten auch an Eingängen und innerhalb ihrer Räumlichkeiten Sicherheitspersonal, die Alterskontrollen durchführen und/oder alkoholisierte Personen abweisen. Die müssen auch nicht daneben stehen, wenn einer trotzdem den Club betreten will, sondern dürfen diese Person notfalls physisch am Betreten hindern.
Daran ist überhaupt nichts illegales, genauso wie ich einen hypothetischen Einbrecher notfalls mit Gewalt am Betreten meiner Wohnung hindern darf.
Analog lässt sich das auf jedes Geschäft übertragen. Du hast kein Recht darauf einen Laden zu betreten, theoretisch können die Läden auch Regeln erlassen wie die Pflicht Schuhe zu tragen und anschließend jemanden an den Eingang stellen, der überwacht, dass alle Schuhe tragen, die den Laden betreten wollen.