Leider nein. Dieses Virus ist tückischer. Wie sich immer mehr herausstellt ist es das "Long-Covid Phänomen", das uns noch länger begleiten wird. Die Ansteckung bei Omikron ist sehr hoch, das ist das eine, das andere sind Langzeitfolgen, die wir bei einer "normalen Erkältung" nicht kennen.
Beachte, dass sich nur noch wenige Leute erkälten. Die ganzen Covid-Maßnahmen haben den Schnupfen wirksam und großflächig verhindert. Die Ausbreitung des Covid-Virus leider nur sehr unzulänglich. Auch daran merkt man, das Covid keine normale Erkältung ist.
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Youtube bietet mir seit Gestern nur noch Schrott an, wenn ich mit meiner Google ID eingeloggt bin. Die ganzen Clips zu Corona Demos, die bisher ca. 1/3 ausgemacht haben, sind weg, auch die Links der oppositionellen Medien. Stattdesssen sehe ich Clips der Mainstream Presse und irgendwelche Unterhaltungsclips auf RTL-Niveau. Ich muss jetzt weit nach unten scrollen um vereinzelte Treffer zu haben, z.B. Compact, Ruptly, AfD, FPÖ. Habt ihr das auch?
Gastronomie. Versicherungen zahlen nicht für Ausfälle durch Lockdown.
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Der Tod dieser Branche scheint von Anfang an beschlossene Sache gewesen zu sein. Übrig bleiben werden wohl nur Fast Food, System-und Edelgastronomie.Geschlossene Kneipen bekommen nach Lockdown kein Geld von der Versicherung
BGH-Urteil: Versicherungen müssen Gastwirten nicht für Ladenschließungen wegen Lockdown zahlen.
Gastronomische Betriebe können nicht darauf hoffen, dass ihre Betriebsschließungsversicherung für die Verluste bei den Corona-Lockdowns eintritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Piloturteil entschieden, dass der Versicherungsschutz nicht die coronabedingten Betriebsschließungen umfasst.
Der Fall betrifft einen Gastwirt aus Schleswig-Holstein, der vor der Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung bei der Axa abgeschlossen hatte. Als er dann im ersten Corona-Lockdown im März 2020 sein Lokal schließen musste, verlangte er von seiner Versicherung Ersatzzahlungen. Aber mit dieser Klage scheiterte er jetzt auch in letzter Instanz.
Der Teufel lag, wie so oft, im Kleingedruckten: Die Betriebsschließungsversicherung sollte zwar eintreten, wenn infolge von Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz die Türen geschlossen werden müssen, aber in den Versicherungsbedingungen waren die konkreten Krankheitserreger aufgelistet, die vom Versicherungsschutz umfasst waren. Das aktuelle Sars-Virus war dort nicht genannt.
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