Ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft, sollte man meinen.
Wenn "Otto Normalbürger" eine Person so beleidigt oder gar einen Politiker, dann kommt die Staatsanwaltschaft sehr schnell auf die Matte.
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Ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft, sollte man meinen.
Wenn "Otto Normalbürger" eine Person so beleidigt oder gar einen Politiker, dann kommt die Staatsanwaltschaft sehr schnell auf die Matte.
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Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Die Frage ist :
K a n n man das "Opfer" überhaupt "beleidigen" ?
Das "Opfer" kann ja auch nach einer Wahl, die nicht wunschgemäß des "Opfers" eine im Namen des Bürgers gewählte Person beleidigen bzw. sogar wohlwollend dabei zusehen wie diese beleidigt wird.
So what ?
Wer am Spieltisch sitzt sollte sich gewiss sein , daß man seine Spielzüge beobachtet und kritisiert und bewertet.
Wie war das noch mit dem Stein im Glashaus ? . . . . . . .
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Lest ihr eigentlich auch manchmal die Links?
Die Strafanzeige liegt natürlich vor. Sonst hätte der Staat gar nicht ermittelt.
Auch so wird das natürlich gegen Geldauflage eingestellt oder es gibt eine geringfügige Geldstrafe.
Apparatschiks wie Ramelow haben vom tiefen Staat kaum etwas zu befürchten.
Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
Null Loyalität für Buntland
- Mein Land heißt Deutschland -
Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten
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