Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Meine Güte, welche Strafe erwartest du denn für ein "Arschloch" und den Stinkefinger?
Es ist ohnehin mehr als lächerlich, wegen solcher Lappalien die Gerichte zu beschäftigen.
Bist du Ramelow-Fan,oder warum sollte der Kommunist keinen auf den Deckel bekommen ?

Die Nummer dieses Kotzbrocken ist nach § 185 StGB eine Straftat,und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden.