Meine Güte, welche Strafe erwartest du denn für ein "Arschloch" und den Stinkefinger?
Es ist ohnehin mehr als lächerlich, wegen solcher Lappalien die Gerichte zu beschäftigen.
Bist du Ramelow-Fan,oder warum sollte der Kommunist keinen auf den Deckel bekommen ?
Die Nummer dieses Kotzbrocken ist nach § 185 StGB eine Straftat,und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden.