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Thema: Bischöfe schützen Kinderschänder

  1. #51
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Die Doppelmoral der katholischen Kirche.


  2. #52
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Die sexuelle Revolution hat man in der katholischen Kirche wohl etwas falsch verstanden.


  3. #53
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Eine sehr gute Frage die der Aufklärung bedarf.


  4. #54
    GESPERRT
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Die Kirche dürfte wohl die einzige kriminelle Vereinigung sein, die vom Staat mit vielen Milliarden Euro Steuergeldern subventioniert wird.

    [Links nur für registrierte Nutzer]





    Wie kann das Regime, das sich Regierung nennt, das rechtfertigen, während verarmte Rentner in Mülltonnen nach Lebensmitteln suchen müssen und dafür noch bestraft werden?

    Armer Rentner sucht im Müll nach Essen - und wird verurteilt

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  5. #55
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Zitat Zitat von Zardoz Beitrag anzeigen
    Eine sehr gute Frage die der Aufklärung bedarf.

    Die Frage ist sehr einfach zu beantworten:
    Nach Ablauf der enstprechenden, gesetzlich festgelegten Fristen (siehe hierzu insbesondere [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer], wobei letzterer zuletzt 2015 geändert wurde; etliche Taten waren da bereits verjährt) tritt eine Strafverfolgungsverjährung ein. Eine Verjährung (Strafverfolgungsverjährung nach §78ff StGB) schließt die strafrechtliche Ahndung der Tat nach dem Gesetz aus. Die Staatsanwaltschaften haben die Aufgabe, Ermittlungen zu führen, die überhaupt zu einer Anklagerhebung führen können. Das ist bei erfolgter Verjährung ausgeschlossen. Tatsächlich stellt die Verjährung der Tat oder auch der Tod des Beschuldigten/Angeklagten einen rechtlichen Grund dar, ein Strafverfahren zwingend einzustellen.

    Das muß einem nicht in jedem oder insbesondere in diesem Fall bzw. diesen Fällen gefallen, ist aber rechtsstaatlich und kein Zeichen einer Kungelei zwischen Kirchen und Staatsanwaltschaften. Für eine historische Aufarbeitung - hier werden Akten ab 1946 mit Taten ab 1918 ausgewertet - ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig. Diese hat die Akten gesichtet, ob eben noch mutmaßliche Täter überhaupt leben und die ihnen vorgeworfenen Taten noch nicht verjährt sind. Insofern ist nur ein Bruchteil der Taten für die Staatsanwaltschaften relevant.

  6. #56
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Gerade auf FAZ.NET gefunden:


    „Allerdings weiß man bei Frauen eben nie!“

    Von Wibke Becker
    -Aktualisiert am 29.03.2021
    Das Gutachten über den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln zeigt, wie die Kirche Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern machte.

    Nach der Veröffentlichung des Gutachtens über den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln hat der Generalvikar vor ein paar Tagen mitgeteilt, was aus dem Gutachten folgen werde. Dazu zählten bereits bekannte Dinge wie eine unabhängige Aufarbeitungskommission. Aber auch Neues. Zukünftig sollen Akten digitalisiert und vor Manipulation geschützt werden. Außerdem will man strenger kontrollieren, ob Täter sich an Auflagen halten, und in die Priesterausbildung sollen mehr Frauen einbezogen werden.

    Ein weiteres Gutachten, welches das Bistum zuvor lange zurückgehalten hatte, kann seit vergangenem Donnerstag für eine Woche unter Auflagen eingesehen werden. Es geht noch einen Schritt weiter. Die Autoren sprechen von Klerikalismus und raten zu einer Überprüfung des „priesterlichen Selbstverständnisses“. Auch wenn das veröffentlichte Gutachten nicht so weit geht, zeigen die auf Dutzenden von Seiten geschilderten Vorgänge doch dasselbe Bild: Opfern und Menschen, die Missbrauchsfälle im Bistum anzeigten, wurde zu häufig misstrauisch oder gar abwertend begegnet. Täter wurden geschützt.

    ...
    Eine Frau beschuldigte beispielsweise in den 80er Jahren einen Kleriker, ihre Tochter geschwängert zu haben. Danach soll er dieser möglicherweise bei einem Schwangerschaftsabbruch behilflich gewesen sein. Der Stadtdechant schrieb daraufhin an den Generalvikar: „Die Frau, die ich noch sprechen muss, machte keinen unglaubwürdigen Eindruck; allerdings weiß man bei Frauen eben nie!“
    ...
    Eine Küsterin gab im Jahr 2007 an, ein Kleriker würde „kleine Messdienerinnen“ anfassen. Er habe „mit dem Fuß eine Sakristeitür zugehalten, um eine Messdienerin dadurch festzuhalten und sie zu ,begreifen‘“. Schon im Jahr zuvor hatte es „Gerüchte“ gegeben, dass der Kleriker jungen Damen „an den Hintern“ packe. Nach einem Gespräch mit dem Beschuldigten und dem zuständigen Pfarrer, der sich zuvor geweigert hatte, mit dem Beschuldigten über diese Vorfälle zu reden, hielt der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal fest: „M. E. sollte man aus den vorhandenen Dingen keine große Sache machen . . .“„Ich halte die ganze Angelegenheit für eine jugendliche Dummheit“
    ...
    als es zu einem neuen Verdacht kam: der Vermutung, er habe einem Jungen auf der Straße Geld für sexuelle Dienste bezahlt. Der damalige Leiter Seelsorge-Personal hielt seinerzeit fest, der Täter habe „bei der Kontaktaufnahme mit dem Strichjungen lange gezögert“ und sei „von ihm regelrecht verfolgt worden“. Die Täter wurden zu Opfern, die Opfer zu Tätern.
    ...
    Ein weiterer Kleriker verlangte von Jugendlichen auf einer Ferienfreizeit, sich vor ihm auszuziehen. Alsdann fesselte er die Jungen und schlug sie auf den nackten Hintern. Auch an dem Glied eines der Kinder soll er „herumgespielt“ haben. Der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge- Personal kam zu dem Schluss, dass dem Beschuldigten „keine homosexuelle Handlung nachgewiesen“ worden sei. Deshalb sei es „nur schwer vorstellbar“, dem Verdächtigten „zu verbieten, mit Messdienern in Urlaub zu fahren“. Und: Wegen der „Belastung“ sei es fraglich, ob man den Beschuldigten „überhaupt noch einmal auf die Sache ansprechen solle“.
    Quelle
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  7. #57
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Demnach werden Täter unterschiedlich "behandelt". D.h. die einen werden strafrechtlich verfolgt, die anderen dürfen weiterhin tun und lassen, was sie wollen...
    Ja, das sind die Kinderschänder des Staates!

    Es war die Politik, die diese Schändungen ermöglichten.
    Ende 2011 besuchten etwa 200 Schüler die Odenwaldschule. 2010 waren etwa , „knapp ein Drittel [Links nur für registrierte Nutzer]“!!!

    Der Pädokriminelle Becker als Direktor wurde mit Orden überhäuft, sogar das BVK....

    Bis heute ist unbekannt, wieviele Kinder dort gequält wurden, bis in den Selbstmord! Bestraft wurde niemand!
    Der Gipfel der Kinderschändungen durch Behörden ingang gesetzt, passierte in Berlin.

    Mindestens 30 Jahre lang hatte ein System basierend dem Wirken des umstritten Sexualforschers Helmut Kentler die Unterbringung von Kindern bei pädophilen Männern zugelassen. Das ist einer der größten pädagogischen Skandale der Nachkriegsgeschichte, aber dennoch geht die Aufklärung nur mühsam voran. Beim [Links nur für registrierte Nutzer] wurden in Berlin seit dem Ende der 1960er-Jahre bis 2001 Pflegekinder von Jugendämtern an vorbestrafte Pädophile vermittelt.

    Ein "Wissenschaftler", damals renommierter Sozialpädagoge Helmut Kentler, der sich für die Legalisierung von Sex mit Minderjährigen einsetzt hatte, hielt es für heilsam, wenn „schwer erziehbare“ Kinder bei vorbestraften [Links nur für registrierte Nutzer] untergebracht würden.

    So gaben Jugendämter in Berlin jahrzehntelang Pflegekinder in die Obhut von Pädophilen. Sieben Jahre nach Bekanntwerden dieses Skandals kündigt der Senat erstmals an, den Opfern Schadensersatz zu zahlen. Doch einen wichtigen Schritt verwehrt er den Betroffenen.

    Die Berliner Jugend-Senatorin Scheeres/SPD verspricht Kentler-Opfern Entschädigung, aber:
    Keine Bestrafung – keine Entschädigung!

    Reiner Zufall,
    dass immer noch die ollen Kamellen in Köln aufgewärmt werden, um nicht an die Verbrechen der Sozen und grünen Kommunisten zu erinnern?
    Wo und wann wurde darüber berichtet, besonders über die Schuldigen......?

  8. #58
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    eine tolle frau war sie, frau prof. uta ranke-heinemann, kürzlich verstorben

    r.i.p. (und daneben diese typische "einfalt" des herrn lanz)


    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  9. #59
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Zitat Zitat von Zardoz Beitrag anzeigen
    Eine sehr gute Frage die der Aufklärung bedarf.

    .
    ... weil der dumme deutsche Michel noch immer brav die gesetzliche Kirchensteuer bezahlt ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  10. #60
    GESPERRT
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    Standard AW: Bischöfe schützen Kinderschänder

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .
    ... weil der dumme deutsche Michel noch immer brav die gesetzliche Kirchensteuer bezahlt ..
    Einen Teil der Kirchensteuer müssen wir alle bezahlen, auch wenn wir kein Kirchenmitglied sind.
    Die Kirchensteuer wird direkt an die Kirche abgeführt.
    Kirchenmitglieder können die Kirchensteuer bekanntlich bei der Steuererklärung geltend machen und größtenteils absetzen.
    Das Geld bekommen sie dann vom Finanzamt zurück, nicht von der Kirche, die behält die eingezogene Kirchensteuer.
    Als Nichtmitglied der Kirche bezahlst Du also indirekt Kirchensteuer.

    Die Kirchensteuer ist aber nur ein kleiner Teil der staatlichen Zahlungen an die Kirche.
    Der mit Abstand größte Teil der staatlichen Zahlungen an die Kirche wird generell von allen Steuerzahlern getragen, unabhängig der Mitgliedschaft.
    Und das ist der größte Betrug am Volk.

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    Die Bediensteten der Kirche werden übrigens nach Beamtentarif im höheren Diest besoldet und sind somit Staatsbedienstete.

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