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Nimmt man ein Mobilphone auch nur in die Hand ist ein Bußgeld fällig und nun hat ein Gericht - wohl folgerichtig - geurteilt, dass auch die Bedienung eines fest verbauten Touchscreen während der Fahrt verboten sein kann.
Wobei ich die Einschränkung, man müsse abgelenkt werden oder sein, so nicht ganz verstehe.
Ob ich nun an einem Bildschirm herumzappe oder einem Smartphone - einen Unterschied kann ich da nicht erkenne, ausser dass es bei einem Smartphone Geld kosten kann.