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Thema: Mord ? oder kein Mord ?

  1. #1
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard Mord ? oder kein Mord ?

    DEMENTE FRAU (91) AUS LIEBE ERSTICKT ..

    Zwei Jahre Haft fürRentner (92) – auf Bewährung! ….



    Rentner Julius S. (92) erstickte im November 2019 seine demente Frau Margarethe († 91) nach 70 Jahren Ehe.
    Dafür wurde er am Donnerstag von Richter Hans Brückner zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss der Mann 10 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
    „Rechtlich war das Verhalten als Totschlag zu werten“, so der Richter in seiner Begründung. Aber er stellte auch fest, dass Julius S. „nicht aus böswilliger Gesinnung“ gehandelt habe, „sondern im vermeintliche Interesse der Geschädigten und im Rahmen einer früher getroffenen gemeinsamen Entscheidung des Paares, gemeinsam aus Leben zu scheiden.“
    Der Richter: „Es ist sicherlich ein außergewöhnlicher Fall in Bezug auf Alter des Angeklagten und seine Motivation.“ Das relativ milde Strafmaß verstoße aber nicht gegen das allgemeine Rechtsempfinden.

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    .. natürlich wirft es die Frage auf , darf man einem geliebten Angehörigen , hier der Ehefrau , das Leben nehmen , damit diese nicht mehr so leiden muß ?? ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    DEMENTE FRAU (91) AUS LIEBE ERSTICKT
    Zwei Jahre Haft fürRentner (92) – auf Bewährung!



    Rentner Julius S. (92) erstickte im November 2019 seine demente Frau Margarethe († 91) nach 70 Jahren Ehe.
    Dafür wurde er am Donnerstag von Richter Hans Brückner zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss der Mann 10 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
    „Rechtlich war das Verhalten als Totschlag zu werten“, so der Richter in seiner Begründung. Aber er stellte auch fest, dass Julius S. „nicht aus böswilliger Gesinnung“ gehandelt habe, „sondern im vermeintliche Interesse der Geschädigten und im Rahmen einer früher getroffenen gemeinsamen Entscheidung des Paares, gemeinsam aus Leben zu scheiden.“
    Der Richter: „Es ist sicherlich ein außergewöhnlicher Fall in Bezug auf Alter des Angeklagten und seine Motivation.“ Das relativ milde Strafmaß verstoße aber nicht gegen das allgemeine Rechtsempfinden.

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    .. natürlich wirft es die Frage auf , darf man einem geliebten Angehörigen , hier der Ehefrau , das Leben nehmen , damit diese nicht mehr so leiden muß ?? ..
    Das kannst Du auch anders sehen: warum ist Sterbehilfe nicht erlaubt? Denn dann hätte er eine Wahl gehabt. Aber so?

  3. #3
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das kannst Du auch anders sehen: warum ist Sterbehilfe nicht erlaubt? Denn dann hätte er eine Wahl gehabt. Aber so?
    .. richtig , nur ist in Deutschland die Frage und dann das ganze Prozedere nach einer Sterbehilfe doch viel zu kompliziert ..

    ***
    aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. …
    ***
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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. richtig , nur ist in Deutschland die Frage und dann das ganze Prozedere nach einer Sterbehilfe doch viel zu kompliziert ..

    ***
    aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. …
    ***
    Heißt das nicht im Juristendeutsch "Tötung auf Verlangen" oder so?

    Ahh, gefunden:
    § 216
    Tötung auf Verlangen


    (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Seltsames Gesetz

  5. #5
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Deshalb wird es endlich Zeit für legale Sterbehilfe.
    Dazu gibt es ja neuere Rechtsprechung des BVerfG.
    Jetzt muss der Staat es nur umsetzen.

  6. #6
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Heißt das nicht im Juristendeutsch "Tötung auf Verlangen" oder so?

    Ahh, gefunden:


    Seltsames Gesetz
    Hobby-jurist und Klugscheisser würde sagen, du darfst nicht selber töten ( Täter ) , aber du darfst einem helfen ( Beihilfe ), sich selber zu töten.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Deshalb wird es endlich Zeit für legale Sterbehilfe.
    Dazu gibt es ja neuere Rechtsprechung des BVerfG.
    Jetzt muss der Staat es nur umsetzen.
    Aha? War mir nicht bekannt.

    Bekannt sind mir aber Fälle, wo die Leute sterben wollten, weil sie es nicht mehr aushielten. Meiner Ansicht nach staatlich regulierte Folter

  8. #8
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. richtig , nur ist in Deutschland die Frage und dann das ganze Prozedere nach einer Sterbehilfe doch viel zu kompliziert ..

    ***
    aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. …
    ***
    Nicht mehr lange...
    Wobei es dann so kommt, wie in der Schweiz.
    Die Ärzte dürfen dann..

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hobby-jurist und Klugscheisser würde sagen, du darfst nicht selber töten ( Täter ) , aber du darfst einem helfen ( Beihilfe ), sich selber zu töten.
    Kannst Du nicht lesen? Ich habe lediglich den Paragraphen zitiert. Und es ging ums töten. Nicht helfen.

    Herrgottnochmal

  10. #10
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Mord ? oder kein Mord ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Aha? War mir nicht bekannt.

    Bekannt sind mir aber Fälle, wo die Leute sterben wollten, weil sie es nicht mehr aushielten. Meiner Ansicht nach staatlich regulierte Folter
    Das war Anfang des Jahres..

    Die Beschwerden von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten Erfolg: Das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist verfassungswidrig. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
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