es gibt aktuell iwie 2 Fronten,
die Corona-Front
und die Front Russland/NATO
vielleicht sind beide Fronten ein und dieselbe ?
die Amis haben Putins Angebot zur Verlängerung der Atomwaffen-Sperr-Vertrages gestern abgelehnt
[Links nur für registrierte Nutzer]Russland schlägt eine bedingungslose Verlängerung des im Februar auslaufenden New-Start-Vertrags mit den USA zur Atomwaffenkontrolle um mindestens ein Jahr vor. Das Abkommen habe bisher gut funktioniert, sagte Präsident Wladimir Putin am Freitag bei einem Treffen mit dem nationalen Sicherheitsrat in Moskau. Es wäre “äußerst bedauerlich”, wenn er nicht mehr wirksam wäre. Die USA lehnten den Vorschlag jedoch ab, da dieser eine “Nullnummer” sei.
iwie seltsam
Das wäre der nächste Schritt, den "Nationalen Notstand" auszurufen!
[Links nur für registrierte Nutzer]Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von [Links nur für registrierte Nutzer], Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch [Links nur für registrierte Nutzer], ausgerufen werden. In manchen Ländern hat dies zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält. In den [Links nur für registrierte Nutzer] Ländern bedeutet der Notstand in der Regel die Verkürzung des [Links nur für registrierte Nutzer] gegen hoheitliche Maßnahmen, sowie Zurückdrängung von längere Zeit in Anspruch nehmenden behördlichen oder legislativen Verfahren.
GG Artikel 11:
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Dafür hat man ja extra die "Notstandsgesetze" eingeführt.
[Links nur für registrierte Nutzer]Siebzehntes GesetzVom 24. Juni 1968
zur Ergänzung des Grundgesetzes
["Notstandsgesetze"]
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
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