Fundi-Christin

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Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung gegen die Besitzerin des Restaurants "Ixthys" im Regenbogenkiez. Im Schaufenster des Lokals wird Homosexualität als "Greuel" bezeichnet.

Keine Toleranz für Homofeindlichkeit im Berliner Regenbogenkiez: Laut einer Meldung der evangelischen Nachrichtenagentur idea hat die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die Besitzerin des Imbiss-Restaurants "Ixthys" in der Schöneberger Pallasstraße eingeleitet.

Auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten wurde bereits eine Hausdurchsuchung in dem Lokal der gebürtigen Koreanerin und Fundi-Christin Park Young-Ai durchgeführt, das komplett mit Bibelzitaten tapeziert ist. Der Name "Ixthys" ist altgriechisch für "Fisch", ein Erkennungszeichen für Christ*innen.

Homosexuelle "sollen ausgetilgt werden"
Anlass der Ermittlungen ist laut idea ein Bibelzitat aus dem 3. Buch Mose, das auch als Levitikus bekannt ist. "Und einem Mann sollst Du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies", ist im Schaufenster des Imbisses auch von der Straße aus zu lesen. Weiter heißt es: "Jeder, der einen von allen diesen Gereueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes."


Das homofeindliche Plakat mitten im Regenbogenkiez hatte bereits im Juli für einigen Medienwirbel gesorgt ([Links nur für registrierte Nutzer]). Unter der Überschrift "Die Schande von Schöneberg" berichtete u.a. das Boulevardblatt "B.Z." über die homofeindliche Agitation der 71-jährigen Wirtin. LGBTI-Aktivist*innen, etwa vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, forderten die Betreiberin auf, das Bibelzitat zu entfernen.
Park Young-Ai: Lesben und Schwulen droht "ewige Hölle"
Park Young-Ai blieb jedoch stur: "Ich bin sehr gläubig und möchte, dass alle Menschen zu Gott finden", erklärte die Koreanerin Anfang Juli in einem Statement. "Ich verurteile homosexuelle Menschen nicht, aber wenn sie Gottes Willen nicht befolgen, werden sie nicht das ewige Leben, sondern die ewige Hölle erfahren müssen." Sie habe auch kein Problem damit, Lesben und Schwule zu bedienen.

Die Hausdurchsuchung bezeichnete die Fundi-Christin gegenüber idea als "unglaublichen Vorgang" und legte mit Verweis auf die Religionsfreiheit Beschwerde ein. Die Bibel sei in Deutschland frei erhältlich, so der Anwalt der Imbissbesitzerin. "Wenn die Bibel aber in Deutschland gelesen werden darf, darf sie auch zitiert werden."

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Soweit "Queer" dazu. Offenbar gefaellt es einigen "Gesellschaftlich Relevanten Gruppen" nicht, wenn ein fuer gewisse Kreise unbequemer Text aus der Bibel zitiert wird. Deutlich zeigt sich auch, dass Hinterlader in der BRD ein besonderen Schutz, sozusagen Privilegien geniessen.

Da sie Inhaberin des Restaurants ist, sollte sie auch die Innengestaltung so machen koenne wie sie will. Im uebrigen ist das ja wohl auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt - Wobei diese bekanntlich nur ein Feigenblatt der BRD ist.