Die Feinde des Deutschen Volkes fahren wirklich mit Vollkraft los


Berlins Regierung will mit einem neuen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen leichter verbieten. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Das ist nicht ganz unproblematisch.


Berlins rot-rot-grüne Koalition hat ein „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vorgestellt, das für Demonstranten, Polizisten und Verwaltung Rechtsklarheit schaffen soll. Das Gesetz, sagen die Autoren, berücksichtige viele Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Es führt neben vielen anderen, oft sinnvollen Anpassungen ein erleichtertes Verbot für gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen ein.

Über islamistische oder linksradikale Gewalt sagt der Entwurf nichts Konkretes, auch nicht, ob das verschärfte Uniformierungsverbot auch für den Schwarzen Block gilt. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Eine Kundgebung kann schnell aufgelöst werden, falls sie „geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft“ und dadurch „einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt“.

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erlaubt sind nur noch systemgenehme Demos