https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wie-funktioniert-die-kanzlerwahl--848426
Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das heißt, die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit". Bislang ist noch jeder Bundeskanzler in der ersten Wahlphase gewählt worden.
Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63 Abs. 3 GG).
In der Verfassung wird diese Mehrheit als „Mehrheit der Mitglieder des Bundestages“ umschrieben und im Art. 121 Grundgesetz (GG) als „die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl“ definiert. Somit ist die Kanzlermehrheit eine absolute Mehrheit aller – nicht nur der aktuell anwesenden – Abgeordneten.[Links nur für registrierte Nutzer]