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Thema: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

  1. #31
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Danke fuer den Hinweis. Ich halte es fuer gerecht das durch das Bundesarbeitsgericht
    als 3. und letzte Instanz das Urteil des Landesarbeitsgerichts bestaetigt wurde. Es war
    schon lange ueberfaellig das privatwirtschaftliche Pflegeunternehmen, die Pflegekraefte
    skrupellos ausbeuten, finanziell zur Ader gelassen werden und nachzahlen muessen.
    Dankenswerter Weise habe die Qualitätsjournalisten der Deutschen Welle über das letztinstanzliche Urteil berichtet:
    Altenpflege

    Urteil: Mindestlohn gilt auch für "24-Stunden-Pflege"

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Pflegekräften aus Osteuropa muss auch in Bereitschaftszeiten der Mindestlohn gezahlt werden. Was der Klägerin konkret zusteht, muss Landesarbeitsgericht klären.
    ...
    "Offensichtlicher Handlungsbedarf" der Politik

    Das Interesse, das Dobrina D. mit ihrer Klage ausgelöst hat, zwingt auch die Politik zum Handeln. "Das Thema Mindestlohn ist eigentlich der Katalysator, der zeigt, dass man sich der 24-Stunden-Betreuung unbedingt widmen muss. Der Handlungsbedarf ist wahnsinnig komplex, aber offensichtlich", sagt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus (CDU) gegenüber der DW. "Das muss zu einem Megathema der Politik werden." Die Verantwortung für eine "rechtssichere Lösung" sieht er "bei der nächsten Bundesregierung".

    Bis dahin wird der Rechtsstreit zwischen Dobrina D. und ihrer ehemaligen Agentur weitergehen. Und das LAG Berlin wird gründlich erforschen müssen, wie viele Stunden die Bulgarin tatsächlich an Arbeits- und Bereitschaftszeit geleistet hat. Das kann schwierig werden: Der Einsatz der Pflegerin liegt sechs Jahre zurück und die betreute Dame ist mittlerweile verstorben.


    Die Gewerkschafter, die Dobrina D. vertreten, weisen unter anderem auf einen typischen Tagesablauf hin, den die Klägerin für die Klageschrift verfasst hat. Der soll nun die ganztägige Bereitschaft bestätigen. Der Anwalt der Vermittlungsagentur hingegen meint, dass man eventuell erst Zeugen vernehmen müsse, um Dobrina D.s Angaben überprüfen zu können.


    Immerhin haben die Bundesrichter ihren Kollegen in Berlin einen Hinweis gegeben. In der Pressemitteilung zum Urteil stellen sie fest: "Dass die Klägerin mehr als die im Arbeitsvertrag angegebenen 30 Stunden/Woche zu arbeiten hatte, dürfte - nach Aktenlage - nicht fernliegend sein."

    (Az: 5 AZR 505/20)


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  2. #32
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von Krombacher007 Beitrag anzeigen
    Wieso gehst du davon aus, dass die Miete in der Heimat wegfällt.
    Tue ich ja nicht, es ging um die Miete am Arbeitsort.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  3. #33
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Im Burgenlan und ab nächstes Jahr in 3 weiteren Bundesländern hat man die Möglichkeit, sich als Betreuungsperson von pflegebedürftigen Angehörigen bei der Pflegeservice Burgenland GmbH anstellen lassen zu können. Derzeit haben 202 Personen das Angebot angenommen. Vorteil man bekommt ein Gehalt, 12oo € und ist Kranken und Pensionsversichert. Wien und Kärnten ziehen angeblich schon ab 1. Jänner nach.
    Ohne jede Ausbildung? Das fände ich nicht richtig.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  4. #34
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Ohne jede Ausbildung? Das fände ich nicht richtig.
    ich finde diese Regelung sogar vorbildlich. Man muss sich einmal anschauen, wer davon betroffen ist. Menschen die irgendeine sehr nahe Verwandte, meist Vater, Mutter, Ehemann oder Kind pflegen müssen und die sich eine 24/7 Pflegekraft nicht leisten können. Menschen die eine24/7 Pflege brauchen werden ja auch von Professionellen Pflegerinnen nicht medizinisch betreut, die Aufgabe ist waschen, Windeln anlegen Arsch auswischen, füttern die vom Arzt verschriebenen Medikamente verabreichen und psychisch aufbauend betreuen. Und wenn ich mal Pflegebedürftig werden sollte, dann würde ich lieber von einer unausgebildeten Ehefrau oder Kindern als von einer ausgebildeten Ostblocktussi gepflegt werden.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  5. #35
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    ich finde diese Regelung sogar vorbildlich. Man muss sich einmal anschauen, wer davon betroffen ist. Menschen die irgendeine sehr nahe Verwandte, meist Vater, Mutter, Ehemann oder Kind pflegen müssen und die sich eine 24/7 Pflegekraft nicht leisten können. Menschen die eine24/7 Pflege brauchen werden ja auch von Professionellen Pflegerinnen nicht medizinisch betreut, die Aufgabe ist waschen, Windeln anlegen Arsch auswischen, füttern die vom Arzt verschriebenen Medikamente verabreichen und psychisch aufbauend betreuen. Und wenn ich mal Pflegebedürftig werden sollte, dann würde ich lieber von einer unausgebildeten Ehefrau oder Kindern als von einer ausgebildeten Ostblocktussi gepflegt werden.
    +1

    Davon ab, wurde hierzustrang am Beispiel Rumäniens dargestellt, daß solche "Fachkräfte" einen 8 wöchigen Kurs als formale Qualifikation haben.
    In Buntland wird auf solche formalen Schein-Qualifikationen jedoch höchster Wert gelegt und m.E. das lobenswerte Modell von Burgenland nicht realisierbar sein.

    Probleme kann es auch z.B. sprachlicher Art geben. Besonders übel bei dementen Pflegebedürftigen.

    Desweiteren haben diese Ostblock-Kräfte evt. daheim selber Familie, Kinder, evt. pflegebedürftige Eltern. Wer versorgt die in der Zeit? Mit Fachkräften soll es dort mager bestellt sein wegen des sogen. Brain-Drains.

  6. #36
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    ich finde diese Regelung sogar vorbildlich. Man muss sich einmal anschauen, wer davon betroffen ist. Menschen die irgendeine sehr nahe Verwandte, meist Vater, Mutter, Ehemann oder Kind pflegen müssen und die sich eine 24/7 Pflegekraft nicht leisten können. Menschen die eine24/7 Pflege brauchen werden ja auch von Professionellen Pflegerinnen nicht medizinisch betreut, die Aufgabe ist waschen, Windeln anlegen Arsch auswischen, füttern die vom Arzt verschriebenen Medikamente verabreichen und psychisch aufbauend betreuen. Und wenn ich mal Pflegebedürftig werden sollte, dann würde ich lieber von einer unausgebildeten Ehefrau oder Kindern als von einer ausgebildeten Ostblocktussi gepflegt werden.
    Da sollte sich dann aber niemand wundern, dass Pflegeberufe schlecht bezahlt werden und kaum Anerkennung erfahren, wenn das praktisch jede Hausfrau kann.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  7. #37
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Da sollte sich dann aber niemand wundern, dass Pflegeberufe schlecht bezahlt werden und kaum Anerkennung erfahren, wenn das praktisch jede Hausfrau kann.
    Der Beruf ist tatsächlich sehr anstrengend und Zeitaufwendig , aber im Grunde von jeder "Hausfrau" schaffbar. Oder glaubst das der 8 Wochen Crashkurs den die Rumänen brauchen um in Deutschland tätig sein zu dürfen, diese tatsächlich zu irgendeiner Fachkraft machen?.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  8. #38
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Ich weiß nicht wie das im Ostblock gehandhabt wird, aber diese Frauen werden ja auch sehr schlecht bezahlt.

    Deine Meinung "bisschen Hintern abwischen" trägt jedenfalls nicht zum Ansehen des Pflegeberufes bei.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  9. #39
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht wie das im Ostblock gehandhabt wird, aber diese Frauen werden ja auch sehr schlecht bezahlt.

    Deine Meinung "bisschen Hintern abwischen" trägt jedenfalls nicht zum Ansehen des Pflegeberufes bei.
    So wie du das verkürzt darstellst habe ich das auch nicht gesagt, aber wahrscheinlich WILLST du gar nicht verstehend lesen.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  10. #40
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Neben der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger gibt es die meist einjährige Altenpflegehelferausbildung, die landesrechtlich teilweise unterschiedlich geregelt ist. Für Menschen, die sich eine dreijährige Fachausbildung (noch) nicht zutrauen oder die noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, kann die einjährige Altenpflegehelferausbildung einen guten Einstieg in den Pflegebereich bieten. Die Altenpflegehelferausbildung bietet auch Personen ohne formalen Bildungsabschluss einen breiten und leichten Einstieg in das Arbeitsfeld Altenpflege.
    ...
    Die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger umfasst einen schulischen Teil mit theoretischem und praktischem Unterricht in einer Pflegeschule sowie einen praktischen Teil, der in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung stattfindet. Im Jahr 2013 haben etwa 2.300 Menschen eine Altenpflegeausbildung und etwa 170 Menschen eine Altenpflegehilfeausbildung in einer DRK-Senioreneinrichtung oder einem ambulanten Dienst absolviert. Von ihnen absolvierten etwa 400 Menschen die Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (Umschulung). Die Altenpflegeschulen übernehmen in der Ausbildung eine tragende Rolle. In der Regel sind sie für die gesamte Ausbildung verantwortlich. Diese Stellung erklärt ihre starke Präsenz während der ganzen Ausbildung. Die 35 Altenpflegeschulen und Bildungsstätten vom Deutschen Roten Kreuz bieten bundesweit insgesamt rund 4.000 Schulplätze für die Berufe Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer/in an.
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    Ich glaube sehr wohl, daß Ausbildungen komprimiert werden können,
    hier von 12 auf 6 Monate.
    Aber nur 2 Monate für einen Crash-Kurs hielte ich
    subjektiv für etwas wenig.

    Welche Aufgaben darf ein Altenpflegehelfer nicht übernehmen?
    Altenpflegehelfer dürfen keine Medikamente persönlich verabreichen, Spritzen geben oder Infusionen setzen – das sind die Tätigkeiten eines Altenpflegers.
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    Geändert von Neben der Spur (30.07.2021 um 03:13 Uhr)
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