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Thema: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

  1. #41
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    So wie du das verkürzt darstellst habe ich das auch nicht gesagt, aber wahrscheinlich WILLST du gar nicht verstehend lesen.
    Darauf läuft deine Ansicht aber doch letztlich hinaus, also habe ich dich schon richtig verstanden.

    Eine Bäckereiverkäuferin durchläuft eine mehrjährige Ausbildung und verkauft letztlich nur ein paar Semmeln.
    Eine Semmel aber hat kein physisches oder psychisches Empfinden, sie wird nicht krank, sie leidet nicht, braucht keine seelische Betreuung und die Verkäuferin braucht sich auch nicht vor der Semmel schützen und wird von ihr nicht an die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gebracht. Wenn Feierabend ist, ist Feierabend. Die Verkäuferin geht heim un verschwendet keinen Gedanke mehr an die Semmeln. Sie muss auch nicht damit rechnen, nachts von der Semmel geweckt zu werden usw.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  2. #42
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Darauf läuft deine Ansicht aber doch letztlich hinaus, also habe ich dich schon richtig verstanden.

    Eine Bäckereiverkäuferin durchläuft eine mehrjährige Ausbildung und verkauft letztlich nur ein paar Semmeln.
    Eine Semmel aber hat kein physisches oder psychisches Empfinden, sie wird nicht krank, sie leidet nicht, braucht keine seelische Betreuung und die Verkäuferin braucht sich auch nicht vor der Semmel schützen und wird von ihr nicht an die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gebracht. Wenn Feierabend ist, ist Feierabend. Die Verkäuferin geht heim un verschwendet keinen Gedanke mehr an die Semmeln. Sie muss auch nicht damit rechnen, nachts von der Semmel geweckt zu werden usw.
    Ich denke du verstehst die Intention dahinter nicht. Bisher ist es doch so, dass es zu wenig Personal gibt oder zu teuer ist. Ergo muss einer auf die Arbeit verzichten um zu hause die Angehörigen zu pflegen. Weil man mit dem Verdienst gar nicht erst in der Lage wäre sich und die Pflegekraft zu bezahlen. Beispiel: 2500 netto und die Pflegekraft kostet 1300€. Dann ist man von zu hause weg auf der Arbeit, kommt man nach hause darf man sich um die zu pflegende Person kümmern, bekommt dafür kein Geld. Hat aber den Druck auf der Arbeit. Man verdient weniger? Dann ist das noch weniger zu stemmen.
    So kann man "zu hause bleiben" und sich um die Person kümmern und bekommt dafür 1200€ inkl. Krankenversicherung. Aber zum einen ist man kopfmäßig sowieso immer bei der zu pflegenden Person, dazu kommt dass auch die zu pflegende Person jemanden hat den sie kennt. Und nicht irgend jemand fremdes.

    Die Regelung ist immer noch besser als weder noch....

    PS: Und wer verdient die 2500€netto von denen er 1300€ abgeben kann? Wenn die 1300€ ausreichen für 160Stunden im Monat....Also Vollzeitpflege geht für diese Summe ebenfalls nicht...

  3. #43
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag - Arbeitsgericht entscheidet für Pflegerin

    Wir sollten uns von der Denkweise, Altenpflege wäre "nur Hintern abwischen" ganz schnell verabschieden und den Beruf als das anerkennen, was er ist, nämlich physische und psychische Schwerstarbeit. Dann schaffen wir es vielleicht, dass dieser Beruf die Anerkennung bekommt, die er verdient und folglich entsprechend bezahlt wird. Dann werden sich auch mehr für diesen Beruf entscheiden.

    Nur darum geht es mir.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


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