Und welche Beamte nimmt man, die die Beamten überwachen, die überwachen sollen? Und wer überwacht wiederum diese?
Wen Gedanken frei sind, - der Diensteid bezieht sich nicht darauf, in irgendeine Richtung nicht zu denken - sondern nur darauf, dem Dienstherrn zu dienen.
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""Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.""