+ Auf Thema antworten
Seite 32 von 38 ErsteErste ... 22 28 29 30 31 32 33 34 35 36 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 311 bis 320 von 373

Thema: Immobilienpreise steigen weiter

  1. #311
    Mitglied Benutzerbild von Kikumon
    Registriert seit
    13.02.2015
    Ort
    Wiesbaden
    Beiträge
    8.595

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Ich lächle glücklich, weil bei uns die Miete in den nächsten zehn (10) Jahren nicht erhöht wird.

    Unser neuer Vermieter sagte, dass ihm eine Mieterhöhung geldlich nicht bringen würde; er müßte höchstens noch höhere Steuern bezahlen.

    *jubel*


  2. #312
    Mitglied
    Registriert seit
    14.07.2017
    Beiträge
    3.977

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Natürlich war es vor 50 Jahren anders. Nicht mal die Systemmedien leugnen die Preisexplosion von Mieten und Immobilien. Willst Du die wirklich übertreffen?
    Meldung von gestern im DLF:

    Immobilien - Preise für Wohnungen und Häuser steigen weiter
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    28. Dezember 2020
    Die Immobilienpreise in Deutschland sind im dritten Quartal dieses Jahres weiter gestiegen.
    Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, waren Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser im Schnitt 7,8 Prozent teurer als ein Jahr zuvor. Der Preisanstieg war der stärkste seit dem vierten Quartal 2016 mit damals durchschnittlich 8,4 Prozent. Nach Angaben der Statistiker wird die Nachfrage nach Wohnraum von niedrigen Bauzinsen befeuert und ist vor allem in den Ballungsräumen groß.
    Nun ja, wenn immer mehr ihre Mieten nicht bezahlen können, dann gibts vielleicht doch noch mal Widerstand....

    Oder wäre das nur
    Reiner Zufall?

  3. #313
    Mitglied
    Registriert seit
    14.10.2013
    Beiträge
    13.159

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
    ...Nun ja, wenn immer mehr ihre Mieten nicht bezahlen können, dann gibts vielleicht doch noch mal Widerstand....
    Der Widerstand ist unvermeidlich, weil logisch. Alle Dinge enden, selbst die, welche im Sinne der Schöpfung(oder gern ein anderes Wort dafür) sind. Dinge, die ihr widerlaufen, sind allesamt Einakter.

  4. #314
    Mitglied Benutzerbild von Andy
    Registriert seit
    05.01.2020
    Beiträge
    152

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Der Widerstand ist unvermeidlich, weil logisch. Alle Dinge enden, selbst die, welche im Sinne der Schöpfung(oder gern ein anderes Wort dafür) sind. Dinge, die ihr widerlaufen, sind allesamt Einakter.
    Da wird es längst zu spät sein, sowie das in Deutschland immer der Fall ist.

  5. #315
    Mitglied
    Registriert seit
    14.10.2013
    Beiträge
    13.159

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Kikumon Beitrag anzeigen
    Ich lächle glücklich, weil bei uns die Miete in den nächsten zehn (10) Jahren nicht erhöht wird.

    Unser neuer Vermieter sagte, dass ihm eine Mieterhöhung geldlich nicht bringen würde; er müßte höchstens noch höhere Steuern bezahlen.

    *jubel*
    Ein befreundeter Vermieter sagte mir, daß er auf das Finanzamt zitiert wurde. Dort wurde ihm verkündet, daß er künftig seine Mieteinnahmen gewinnbringend zu kalkulieren hätte.

  6. #316
    Einhorn
    Registriert seit
    15.12.2011
    Ort
    am Höllenschlund
    Beiträge
    12.779

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Ein befreundeter Vermieter sagte mir, daß er auf das Finanzamt zitiert wurde. Dort wurde ihm verkündet, daß er künftig seine Mieteinnahmen gewinnbringend zu kalkulieren hätte.
    Das Finanzamt erkennt Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht unbeschränkt an. Irgendwann wird eine Überschussprognose angefordert.

    Ausnahme: Langfristige Vermietung zu Wohnzwecken zu mindestens 66 % der ortsüblichen Warmmiete.

  7. #317
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.884

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt erkennt Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht unbeschränkt an. Irgendwann wird eine Überschussprognose angefordert.

    Ausnahme: Langfristige Vermietung zu Wohnzwecken zu mindestens 66 % der ortsüblichen Warmmiete.
    Ja. Aber nur für Angehörige.

  8. #318
    Überlebender Benutzerbild von grimreaper
    Registriert seit
    23.12.2014
    Ort
    Im Ort mit türkischen Oberbürgermeister (Achtung: wohne in Norddeutschland, nicht in der Türkei ;
    Beiträge
    2.795

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Ein befreundeter Vermieter sagte mir, daß er auf das Finanzamt zitiert wurde. Dort wurde ihm verkündet, daß er künftig seine Mieteinnahmen gewinnbringend zu kalkulieren hätte.
    Das passt voll und ganz zu diesem BRD-Staat!

  9. #319
    Einhorn
    Registriert seit
    15.12.2011
    Ort
    am Höllenschlund
    Beiträge
    12.779

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ja. Aber nur für Angehörige.
    Stimmt nicht.

    Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 21

    (1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
    1.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);
    2.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen;
    3.
    Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen;
    4.
    Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- oder Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war.
    2§§ 15a und 15b sind sinngemäß anzuwenden.
    (2) 1Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. 2Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.
    (3) Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.

  10. #320
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.884

    Standard AW: Immobilienpreise steigen weiter

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Stimmt nicht.

    Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 21

    (1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
    1.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);
    2.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen;
    3.
    Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen;
    4.
    Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- oder Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war.
    2§§ 15a und 15b sind sinngemäß anzuwenden.
    (2) 1Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. 2Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.
    (3) Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
    Tatsächlich.
    Und ich dachte bislang immer dass "Sonderpreise" nur für Angehörige gelten.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. EEG-Umlage: Strompreise steigen weiter!
    Von Maggie im Forum Wirtschafts- / Finanzpolitik
    Antworten: 3618
    Letzter Beitrag: 22.01.2015, 19:33
  2. Antworten: 188
    Letzter Beitrag: 30.07.2009, 14:06
  3. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.06.2008, 13:12
  4. Trotz Aufschwung-Die Kosten für die Hartz4 Reform steigen weiter!!
    Von LieblingderGötter im Forum Deutschland
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16.10.2007, 21:53
  5. Antworten: 320
    Letzter Beitrag: 10.09.2007, 12:17

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben