Zitat von
OneDownOne2Go
Ich kann mich irren, aber das kann die ICAO zwar wünschen, jedoch nicht verbindlich vorschreiben. Sie ist kein regulatory body im Sinn internationalen Rechts, eher ein "Club", aus dem Mitglieder auch wieder austreten können. Das ist zwar einem gewissen Wandel unterworfen, aber mein letzter Stand ist, dass der Staat, auf dessen Gebiet sich ein Flughafen befindet, auch die volle Jurisdiktion ausübt. Zumindest, soweit wir vom zivilen Luftverkehr sprechen, und unter diesen Fällt das hier ganz klar. Sonst entstünde auch eine enorme Unsicherheit, welches Recht nun eigentlich anzuwenden ist, es stünden hier mindestens das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist zur Wahl, das Recht des Staates mit dem Hauptsitz der Fluglinie, das Recht des Staates, aus dem ein Flug gerade kommt, das Recht des Staates, dessen Angehöriger von einer rechtlichen Maßnahme betroffen ist, und, und und, die Liste ist noch lang. Darüber hinaus üben Staaten letztlich auch die uneingeschränkte Kontrolle über ihren Luftraum aus, können also Maschinen, die sich in ihrem Luftraum befinden, im Zweifel auch dazu zwingen, ihn entweder schnellstmöglich zu verlassen, zu landen oder sonst etwas zu tun, zu dem man sie billiger Weise auffordern kann. Im Fall der Zuwiderhandlung durch den Piloten darf sogar "Gewalt" angewendet, mit anderen Worten, das Flugzeug im Zweifel auch abgeschossen werden. Multilaterale Vereinbarungen regeln nur das, was im internationalen Luftraum passiert.
Ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass jemand Weißrussland konkret einen Bruch internationalen Rechts vorgeworfen hat, allenfalls werden Töne laut, die Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung anmelden, aufgrund derer man den Flieger auf den Boden gelotst hat. Aber aus der Nummer kommt jeder Staat zu jeder Zeit mit dem Hinweis auf den notwendigen Schutz nachrichtendienstlicher Quellen wieder raus.