Grundgesetzaenderungen erfordern ja auch formell eine Zweidrittelmehrheit.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wird z.B. der Verteidigungsfall verkuendet,
reicht die einfache Mehrheit, was bedeutet das die herrschende Regierung
ohne Zustimmung der Oppositionsabgeordneten das GG aendern kann.
Die derzeitige grosse Koalition aus CDU/CSU und SPD koennte folglich im
Verteidigungsfall durch Alleingang mit ihren Abgeordneten eine Aenderung
des GG umsetzen.
Anstelle der Bundeskanzlerin verkuendete ich den Corona-Verteidigungsfall
und striche aus dem GG das Versammlungs- und Demonstrationsrecht.