Zitat von
BlackForrester
Man braucht den ollen Hippokrates gar nicht zu bemühen.
Art. 3, Abs. 3 GG sagt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ob man als Arzt also eine Abtreibung vornehmen würde oder nicht hängt wohl im hohen Maße mit der religiösen aber natürlich auch mit der politischen Anschauung zussammen. Was hier B90/DIEGRÜNEN fordern ist (wieder einmal) den klaren Bruch eines grundgesetzlich garantierten Rechte, was dann ´mal wieder die Frage aufwirft - warum wird eigentlich DIELINKE und die AfD (zumindest in Teilen) vom Verfassungsschutz beobachter - die Partei B90/DIEHRÜNEN aber nicht.
Eine Partei deren innere Organisation sowie deren Ziele in nicht wenigen Politfelder mit grundgesetzlich garantierten Rechten nicht nur kollidiert, sondern man gar zum Bruch der Grundrechte aufruft ist doch ohne Wenn und Aber als "verfassgungsfeindlich" einzustufen...