Was Du schreibst ist falsch. Inwiefern unterscheidet sich der Fall BND Gesetz von diesem Fall? Wie kannst Du sicher sein, welcher Senat über eine mögliche Verfassungsbeschwerde oder einen Normenkontrollantrag entscheidet? Das kannst Du schlichtweg nicht wissen. Wenn doch - woher?! Die Besetzung könnte durchaus dieselbe sein. Wie erklärst Du Dir die ganzen zahlreichen Urteile gegen Gesetze, die von der Bundesregierung initiiert wurden? Unter Voßkuhle, unter Papier usw? Welche Unterschiede bestehen denn in der Besetzung unter Voßkuhle und nun unter Harbarth? Nenn doch mal ein Beispiel für Deine Behauptung. Wann genau hat die Regierung letztlich "über einen Umweg" das bekommen, was sie wollte? Wo hat das BVerfG hier den Weg entgegen der Verfassung frei gemacht?
Das ist das Problem: ein anfänglich guter Eingangsbeitrag und eine sinnvolle Diskussion werden dadurch verwässert, dass sachliche Argumente durch dreiste Behauptungen verwässert werden. Kann ja irgendwie verstehen, weswegen dreiste Behauptungen leichter fallen, als ein sachliches Argument. Nur muss das denn jedes Mal sein?