Immer wieder werden Stränge eröffnet, die inhaltlich mangelhaft oder unzureichend sind. Aus diesem Anlass soll diese kurze Ausführung erläutern, wann und wie ein neuer Strang eröffnet werden soll.

Zunächst ist sorgfältig zu prüfen, ob das betroffene Thema bereits in einem anderen Strang thematisiert wird oder thematisch in einen anderen Strang passt.
Falls dies zutrifft, ist kein neuer Strang zu eröffnen. Es sind ausschließlich die bestehenden Stränge zu nutzen.



Erst unter der Voraussetzung, dass die Nutzung eines bestehenden Strangs unmöglich ist, kann ein neuer Strang eröffnet werden.
Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen.

Der gewählte Titel muss das Thema des Strangs objektiv und aussagekräftig wiedergeben.

Jeder neue Strang muss eine aussagekräftige, eigene Darstellung des thematisierten Sachverhalts enthalten. Dazu ist in jedem Fall eine Beschreibung notwendig, die mindestens etwa 2-5 Zeilen umfasst und aus der eignen Feder stammt. Die gelieferte Beschreibung ist durch glaubwürdige Quellen mithilfe von Links und Teilzitaten zu belegen.

Sofern sie inhaltlich relevant sind und zum Verständnis eines Sachverhalts beitragen, können zur Ergänzung eines Strangs
auch Videos eingebunden werden.

Stränge, die ausschließlich Videos enthalten und die übrigen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind unzureichend und werden gelöscht.