Vielen Dank für die Beispiele, die sind nachvollziehbar. Mir ist auch noch was eingefallen: Ein Mordversuch ist ja zu Recht auch strafbar.
Die Frage bzgl. des Strangfalls wäre dann: Gefährdete dieser "Schönheitswettbewerb" jemanden oder wurde versucht, jemandem zu schaden? Das kann ich hier nicht erkennen. Scheint m.E. ein Fall von politisch motivierter Gesinnungsjustiz zu sein.
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