Möglicherweise reden wir aneinander vorbei. Es geht mir nicht um das Verwaltungskleinklein der Regierungsarbeit, und was in die dritte Neufassung der Verordnung zur technischen Überwachung von Kanalbrücken hineinkommt. Sondern es geht um Fragen wie z.B. die nach Art und Umfang einer Strafe für eine Straftat, oder um die Frage nach dem Aufbau des Schulwesens. Um Fragen also, wo es wissenschaftlich besehen keine richtige oder falsche Entscheidung gibt, weil ihr Ansichten und Werte zugrunde liegen, die ausserhalb der Wissenschaft stehen.
Wollen Fachleute ihre Meinung zu "Folgen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen politischen Entscheidungen" kundtun, dann können sie sie den Bürger-"Juries" ja mitteilen! Vernünftigerweise sollten diese solche Ratschläge auch selbst einholen.