Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
Anscheinend hast Du ihren Antrag nicht gelesen. Falls doch: was bemängelst Du daran?
Doch habe ich gerade. Glücklicherweise sind ihr Antrag und der Beschluss des BVerfG frei verfügbar, sodass man ganz genau nachlesen kann, was beantragt wurde.
Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe. Der wohl bitterste Teil ist, dass sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegserschöpfung nicht kennt oder nicht versteht. Wer vor dem BVerfG klagen möchte, obwohl der Rechtsweg nicht erschöpft ist, hat das 1 Mal 1 des Verfassungsprozessrechts nicht kapiert. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, nur finde ich die empörte Verwunderung über den Ablehnungsbeschluss ziemlich frech. Da könnte sie schon selbstkritischer sein.