Der US Konzern General Electric wird fuer seine Rolle bei der Planung und
Wartung des Kernkraftwerks Fukushima
ungeschoren davonkommen.
Das Gericht wies eine Klage von
150.000 japanischen Einzelpersonen und Unternehmen
zurueck. Nach japanischem Recht muessen alle Ansprueche im Zusammenhang mit der
Katastrophe entweder in einem Gerichtsverfahren oder einem Verwaltungsverfahren gegen
TEPCO, kurz Tokyo Electric Power Co., geltend gemacht werden.
TEPCO hat bereits Forderungen in Hoehe von mehr als 80 Milliarden US-Dollar ausgezahlt,
die teilweise von der japanischen Regierung subventioniert wurden.
Aber die Klaeger in diesem Fall reichten in Boston, wo GE seinen Hauptsitz hat, Klage ein
und forderten, dass ein amerikanisches Gericht ihnen erlauben sollte, ein amerikanisches
Unternehmen zu verklagen.
Unter der Leitung von Shinya Imamura behaupteten sie, GE habe bei der Planung und
Wartung der Anlage sowie bei der Auswahl eines Standorts, der eine „lange aufgezeichnete
Geschichte sehr grosser Erdbeben und Tsunamis“ aufwies, nachlaessig gehandelt.
Der oberste Bundesrichter in Massachusetts, die leitende US-Bezirksrichterin Patti Saris,
wies die Klage im April 2019 aus ab und sagte, der Fall sollte in Japan eingereicht werden,
da dort ein angemessenes Rechtsmittel fuer die Verletzungen der Klaeger bestehe.
Die Klaeger legten Berufung ein und argumentierten, dass sie, selbst wenn sie in Japan
einen Rechtsbehelf haetten, keinen Rechtsbehelf gegen General Electric haetten. Sie
beanspruchten auch ein „angeborenes Recht“ auf Wiedergutmachung gegen alle Uebeltaeter,
nicht nur gegen TEPCO.
Imamura und seine Nebenklaeger werden erwaegen, eine Petition beim Obersten Gerichtshof
der USA einzureichen, sagte ihr Anwalt Earl Forte of Eckert Seamans gegenueber Courthouse
News.
„Bundesrichter haben viel Ermessensspielraum, ich wuerde sagen, zu viel Ermessensspielraum,
um transnationale Faelle abzuweisen – selbst wenn die Klaeger wie hier US-Unternehmen vor
ihren Heimatgerichten verklagen“, sagte sie.
„Aber angesichts der aktuellen Gesetzeslage und der Annahme eines einheitlichen
Entschaedigungssystems durch Japan ist dies keine ueberraschende Anwendung“,
fuegte Gardner hinzu.
Ein aehnlicher Fall wurde letzten Monat vorgetragen, in dem eine Gruppe von US-Seeleuten
GE wegen Verletzungen verklagte, die sie angeblich erlitten hatten, als sie nach der Katastrophe
von Fukushima humanitaere Hilfe leisteten. Sie behaupten, an Bord von US-Schiffen verletzt
worden zu sein und die Verletzungen seien daher in den USA im Rahmen des Abkommens
ueber die Hohe See aufgetreten. Ein Gericht hat in diesem Fall auch die Klagen gegen GE
abgewiesen.