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"AfD scheitert mit Klage gegen Strafzahlung."
Verwaltungsgericht in Berlin AfD scheitert mit Klage gegen Strafzahlung
Die AfD hatte gegen eine Strafzahlung im Falle ihres Parteichefs Meuthen Klage eingelegt. Doch damit kam die Partei nicht durch, kann aber in Berufung gehen.
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09.01.2020, 20:44 Uhr
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AfD-Co-Chef Jörg Meuthen vor dem Berliner Verwaltungsgericht: "Hemdsärmlig" sei der Wahlkampf geführt worden
Paul Zinken/ dpa
Am Ende dürfte die AfD das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht überrascht haben. Denn bereits zu Beginn hatte die Verwaltungsgerichtspräsidentin Erna Xalter erklärt, wegen der Grundsätzlichkeit des Verfahrens werde man eine Berufung zulassen. Durchaus ein Hinweis darauf, wie komplex die Materie eingestuft wurde.
Die Bundestagsverwaltung hatte die AfD mit einer Strafzahlung von 269.400 Euro belegt, für eine begleitende Werbehilfe der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 für den Co-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen. Die Goal AG hatte eingeräumt, 89.800 Euro für Flyer, Plakate und Zeitungsanzeigen ausgegeben zu haben.
Gegen die Strafzahlung, die in solchen Fällen nach dem Parteiengesetz in dreifacher Höhe des ursprünglichen Betrags festgesetzt wird, hatte die AfD geklagt. Aus ihrer Sicht handelte es sich nicht um eine illegale Parteispende, da das Geld nicht der Partei zugekommen sei. Meuthen wiederum sprach von einem "Freundschaftsdienst" des Geschäftsführers der Goal AG, Alexander Segert.
Doch damit scheiterte die Bundespartei am Donnerstagabend vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die AfD habe in der Angelegenheit gegen das Parteiengesetz verstoßen, erklärte Gerichtspräsidentin Xalter. In seiner damaligen Funktion als AfD-Landessprecher inBaden-Württemberg hätte er "die Rechtswidrigkeit erkennen müssen", so die Richterin. Eine Sicht, die auch die Rechtsvertreter des Bundestags dargelegt hatten.
Ob die AfD nun in Berufung geht, hat die Parteispitze noch nicht entschieden.
Ein weiteres Verfahren ist vor dem Verwaltungsgericht wegen der Goal AG anhängig. Auch der heutige AfD-Europaabgeordnete Guido Reil hatte begleitende Wahlkampfhilfe im Landtagswahlkampf von NRW 2017 erhalten. Im Zusammenhang aller Spendenaffären - unter anderem auch im Fall der Co-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, hatte die Partei vor geraumer Zeit vorsorglich eine Million Euro zurückgelegt.
6 Anschläge:
Guido Reil von Antifa aus seinem Haus vertrieben!
Medien und Politiker interessiert das nicht. Kampf gegen rechts verschärft.
#45:
War vorauszusehen!
In den Gerichten sitzen auch fast nur noch Altpareiengänger, warum sollte das bei Richtern anders sein?
Nun ja, Meuthen hat sich da wohl besonders dämlich angestellt, aber die anderen Verfahren gegen AfD-Funktioner sind auch, soweit ich weiß, gegen die AfD entschieden worden.
Es ist einfach die Angst der Sesselpuper aus den Altparteien vor dem Verlust des Postens und der Pfründe.
Wo soll man denn auch all die überflüssig werdenden Apparatschicks z.B. der SPD noch unterbringen?
Deshalb auch der Heidenschiß der SPD vor Neuwahlen!
.. eigentlich müßte man doch solche Chaoten mal zu packen bekommen und den Jungs ganz fürchterlich das Maul polieren ....
.... Jetzt wurde bekannt, dass Guido Reil, AfD-Mitglied und Europa-Abgeordneter, aus seinem Haus, in dem er seit 22 Jahren wohnt, ausziehen muss, da nach dem 6. Antifa-Anschlag die Situation untragbar wurde, zumal seine Frau seit drei Jahren die Rollos nicht mehr hochzieht. Wo ist eigentlich der Personenschutz für Antifa-Opfer? Der Terror der Antifa geht unvermindert weiter! ...
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.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
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