Klage gegen Kanzlerin
Diese Form der AfD-Kritik?
Merkel hätte es besser wissen können
Die Kanzlerin hat den Ruf, die Dinge „vom Ende her“ zu denken. Doch mit ihren Einlassungen zur Thüringen-Wahl könnte ausgerechnet Merkel die Neutralitätspflicht verletzt haben – trotz unmissverständlicher Präzedenzfälle. Und der AfD einen Triumph am Verfassungsgericht bescheren.
Es waren nur wenige Minuten vor knapp eineinhalb Jahren, weit weg in Südafrika – aber mit einer Tragweite, die bis heute reicht.
Als Angela Merkel während eines Besuchs beim südafrikanischen Präsidenten der Machtinstinkt durchging und sie sich zu einem
[Links nur für registrierte Nutzer] entschloss: Die Kanzlerin, damals im Februar 2020 schon seit mehr als einem Jahr nicht mehr CDU-Vorsitzende, schaltete sich vom Präsidentensitz in Pretoria in die Landespolitik in Thüringen ein. Von sich aus, ohne dass die mitgereisten Journalisten sie danach gefragt hätten.
Dieser Schritt und auch die anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Kanzlerin und der Bundesregierung sind Anlass für das Bundesverfassungsgericht, an diesem Mittwoch auf Klage der AfD zu verhandeln. Es geht um die Frage, ob Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt hat.
Denn die Kanzlerin hatte [Links nur für registrierte Nutzer] des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Thüringer Ministerpräsidenten als „unverzeihlich“ bezeichnet und gefordert, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“.
Merkel ist nicht die Erste aus der Spitzenpolitik, die im verständlichen Bemühen um eine möglichst scharfe Abgrenzung von der AfD riskiert, die Grenzen der rechtlichen Vorgaben zu touchieren. In ähnlichen Fällen wie dem von Innenminister
[Links nur für registrierte Nutzer] (CSU) und der früheren Bildungsministerin
[Links nur für registrierte Nutzer] (CDU) setzten die obersten Richter bereits unmissverständliche Stoppschilder. Nun droht auch Merkel eine Niederlage.