Es gibt keinen spezifischen Paragraphen bezüglich "Gewohnheitsrechtes" hier, aber die Etablierung von Gewohnheit spielt bei solchen Bewertungen eine große Rolle.
Also mal davon abgesehen, dass beim BVerfG das auch tatsächlich dazu führen könnte, dass das Verfahren an einen anderen Senat geht, muss die AfD trotzdem erstmal etablieren wieso das in diesem Falle eine Besonderheit rechtfertigt, eben weil die Gewohnheit besteht.
Denn bis jetzt hast auch du nicht begründet, warum das schwer wiegen soll.
Ich will jedenfalls keine Sonderwürste für die AfD. Das ist so schon eine extrem weinerliche Partei.