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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #4711
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das kannst du sicherlich mit konkreten Beispielen belegen? Wo verstößt die AfD als Partei gegen das Grundgesetz? Wo steht oder ist verlautbart worden, dass die AfD die verfassungsmäßige Ordnung abschaffen will? Wo will die AfD, wie z. B. "Die Linke" in ihrem Parteiprogramm zu stehen hat, die bestehende Gesellschaftsordnung überwinden/abschaffen?
    Bitte um Fakten!
    Der Trick ist da Einzelaussagen rauszupicken und diese dann als 'verfassungsfeindlich' umzudeuten. Teilweise wird das so gemacht, dass der Text eine Aussage macht, der Urheber angeblich was anderes meint. So kann man dann dem Publikum vormachen, man habe eine "verfassungsfeindliche" Aussage gefunden.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #4712
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    AfD stellt Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgericht


    Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag wegen «Besorgnis der Befangenheit» gestellt.

    Die Karlsruher Richter wollen am 21. Juli im zweiten Senat über die Klage der AfD gegen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verhandeln. Die AfD befürchtet nun, die Richter könnten nicht neutral urteilen, nachdem sie Ende Juni an einem Abendessen bei der Kanzlerin auf deren Einladung teilgenommen haben. Der Anschein fehlender Unvoreingenommenheit genüge, um die Richter als befangen abzulehnen. Am 21. Juli soll entschieden werden, ob Angela Merkel ihre Kompetenzen überschritt, als sie dazu aufrief, die Wahl Thomas Kemmerichs zum thüringischen Ministerpräsidenten «rückgängig» zu machen. Es sollten, so Merkel Anfang 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika, «keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden». Damit, so die AfD, habe die Kanzlerin ihre Amtsautorität unzulässig eingesetzt.

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    Absolut. Das kann man nicht anders beurteilen wenn man auch nur halbwegs bei Sinnen ist. Ich bin wirklich gespannt, mit welcher Begründung das BVerfG den Antrag gegen sich selbst ablehnen wird.
    Nutzer ausgeschieden

  3. #4713
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    ...
    Nun, die Beobachtung der AfD ist ja auch richtig. Sie hat klar verfassungsfeindliche Elemente und die Bewertung/Beobachtung dieser ist Aufgabe des Verfassungsschutzes.
    In Foren wird viel behauptet und noch mehr erfunden und noch mehr geheuchelt und als häufigste Lebensäußerung gelogen dass sich die Balken biegen.

    Wenn du schon von "Elementen" in einer demokratischen deutschen Partei sprichst ist es grundsätzlich interessant zu wissen, wen oder was du so bezeichnest und inwiefern diese "Elemente" "verfassungsfeindlich" sein sollen. Wenn du bitte beides erläutern möchtest wäre ich dankbar. Eine höfliche Gegenrede wird zugesagt.
    Nutzer ausgeschieden

  4. #4714
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass die Begründung eines Urteils - zumindest in seinen Grundzügen - nicht von Laien verstanden werden muss, ist natürlich Quatsch.
    .
    GekürztTwox

    Test(Zweitverwertung):
    Eine Urteilsbegründung
    Auszug

    "Tatsächlich ist die behördliche Verfügung auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gestützt (§ 15 VersG), erfordert die von der Behörde oder den befassten Gerichten angestellte Gefahrenprognose tatsächliche Anhaltspunkte, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben. Im Rahmen der Folgenabwägung berücksichtigt das Gericht, ob die für die Beurteilung der Gefahrenlage herangezogenen Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts des Art. 8 GG in nachvollziehbarer Weise auf eine unmittelbare Gefahr hindeuten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, S. 1407 <1408 f.>). Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats
    vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 <3055> sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500). Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 <3056> sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 <1407>). So dürfen in die Folgenabwägung keine Annahmen über Gefahren eingehen, deren Eintritt bei Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch räumliche Beschränkungen der Versammlung oder durch sonstige geeignete Auflagen begrenzt oder ausgeschaltet werden können."

    Wenn Du dies nun vollständig verstanden hast, muss ich Dir gratulieren.
    Geändert von twoxego (10.07.2021 um 21:54 Uhr)
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #4715
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Genauso hätte Al Capone die Zusammentreffen mit den Stadtteil-Kapos Chicagos begründen können. Man traf sich ja nur zum "Austausch zwischen diesen Ebenen"....


    Doch, beide Urteile waren eindeutig im Sinne der politischen Linie und lassen ganz klar eine Befangenheit gegenüber der Politik erkennen.

    Das Urteil über die Klimapolitik war eindeutig ein Kotau gegenüber der offiziellen Regierungslinie, und die Ablehnung des NPD-Verbots ebenso, denn man braucht die NPD als Honigtopf für rechten Protest.


    Diese Ablehnung ist eigentlich unwichtig, denn das eigentliche Ziel - eine Diffamierung und Rufschädigung der AfD - wurde ja schon erreicht, als man "durchsickern" ließ, dass man die AfD seitens des Verfassungsschutzes beobachten werde.
    Wie immer eine gute Meinungsäußerung mit vernünftiger Begründung. In einem Punkt allerdings habe ich eine abweichende Sichtweise. Ich kann nicht erkennen, dass die Regierung irgendeinen Nutzen aus der NPD zieht. Als "Honigtopf für rechten Protest" taugt die NPD doch überhaupt nicht. Diese Leute sind sehr still geworden. Den Protest tragen Gruppierung wie PEGIDA, die Querdenker und hauptsächlich natürlich die AfD, die zur absoluten Größe des rechten Protests gegen die undemokratischen Prozesse in unserer aktuellen Regierung geworden ist.
    Die Ablehnung des Verbots der NPD halte ich für eine seltene Vernunftregung des BVerfG. Trotzdem eigentlich überflüssig und Verschwendung von Zeit und Energie.
    Geändert von Swesda (10.07.2021 um 22:02 Uhr)
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  6. #4716
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Die Begründung dafür wird nicht verschwurbelt, sondern einfach.
    Es ist eine langjährige Tradition, dass sich eine Delegation des BVerfG unter Leitung des Präsidenten, regelmäßig mit Regierungsmitgliedern treffen. Daraus leitet sich keine Befangenheit ab.

    Lol, ahso. Das die Höchstgerichte der BRD mit Politikerschranzen nach Parteibuch besetzt werden,
    macht diese auch nicht befangen, stimmts?
    Wenn stört es schon, wenn diese Schranzen bei Merkel antreten um sich Weisung zu holen?
    Merke: Eine unabhängige Justiz ist in der BRD nicht vorgesehen....
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  7. #4717
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    GekürztTwox

    Test(Zweitverwertung):
    Eine Urteilsbegründung

    "Tatsächlich ist die behördliche Verfügung auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gestützt (§ 15 VersG), erfordert die von der Behörde oder den befassten Gerichten angestellte Gefahrenprognose tatsächliche Anhaltspunkte, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben. Im Rahmen der Folgenabwägung berücksichtigt das Gericht, ob die für die Beurteilung der Gefahrenlage herangezogenen Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts des Art. 8 GG in nachvollziehbarer Weise auf eine unmittelbare Gefahr hindeuten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, S. 1407 <1408 f.>). Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 <3055> sowie vom
    11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500). Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 <3056> sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 <1407>). So dürfen in die Folgenabwägung keine Annahmen über Gefahren eingehen, deren Eintritt bei Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch räumliche Beschränkungen der Versammlung oder durch sonstige geeignete Auflagen begrenzt oder ausgeschaltet werden können."

    Wenn Du dies nun es verstanden hast, muss ich Dir gratulieren.
    Vielen Dank. So schwer war das nicht, wenn man die Präzedenzhinweise gedanklich löscht. Es geht doch nur darum, dass eine Behörde ein Versammlungsverbot verfügt hat (wahrscheinlich wieder gegen die AfD) mit dem Hinweis auf "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Das Gericht kommt zum Schluss, dass die dazu notwendige Gefahrenprognose unbedingt berücksichtigen muss, dass man einem eventuellen Gefahreneintritt durch räumliche Beschränkung und weitere Auflagen begegnen kann. Dies scheint nicht voll umfänglich erfolgt zu sein, weswegen dann das Versammlungsverbot aufgehoben wurde (schätze ich mal, weil dieser Teil über die Rechtsfolge fehlt).
    Nutzer ausgeschieden

  8. #4718
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Lol, ahso. Das die Höchstgerichte der BRD mit Politikerschranzen nach Parteibuch besetzt werden,
    macht diese auch nicht befangen, stimmts?
    Wenn stört es schon, wenn diese Schranzen bei Merkel antreten um sich Weisung zu holen?
    Merke: Eine unabhängige Justiz ist in der BRD nicht vorgesehen....
    MfG
    H.Maier
    Vorsicht. Ruhe bewahren. In diesem Punkt hat der User @Empirist grundsätzlich recht. Die Regelmäßigkeit solcher Veranstaltungen würde eine angebliche plötzliche Befangenheit der teilnehmenden Richter nicht nahelegen. Es ist aber eben so, dass bei dem bewussten Treffen Themen angeschnitten wurden, die zum Kreis um die fragliche Problemstellung gehören. Und genau DADURCH ergibt sich eben doch eine Befangenheit und dies sehr deutlich.
    Nutzer ausgeschieden

  9. #4719
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Vielen Dank. So schwer war das nicht, wenn man die Präzedenzhinweise gedanklich löscht. Es geht doch nur darum, dass eine Behörde ein Versammlungsverbot verfügt hat (wahrscheinlich wieder gegen die AfD) mit dem Hinweis auf "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Das Gericht kommt zum Schluss, dass die dazu notwendige Gefahrenprognose unbedingt berücksichtigen muss, dass man einem eventuellen Gefahreneintritt durch räumliche Beschränkung und weitere Auflagen begegnen kann. Dies scheint nicht voll umfänglich erfolgt zu sein, weswegen dann das Versammlungsverbot aufgehoben wurde (schätze ich mal, weil dieser Teil über die Rechtsfolge fehlt).
    Bravo.
    Der Test war aber eigentlich für jemand anderen gedacht. Nun hast Du mir komplett den Spaß verdorben.
    Im Text kommen ja Jahreszahlen vor aus denen sich ergibt, dass er aus einer Zeit stammt in der die Afd noch nicht gab.
    Ich hätte auch irgend ein anderes Urteil nehmen können.
    Es ging ja nur darum, inwieweit Laien solche Texte wirklich verstehen können.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
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  10. #4720
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Bravo.
    Der Test war aber eigentlich für jemand anderen gedacht. Nun hast Du mir komplett den Spaß verdorben.
    Im Text kommen ja Jahreszahlen vor aus denen sich ergibt, dass er aus einer Zeit stammt in der die Afd noch nicht gab.
    Ich hätte auch irgend ein anderes Urteil nehmen können.
    Es ging ja nur darum, inwieweit Laien solche Texte wirklich verstehen können.
    Ach wie schade. Und ja, ich gestehe meine Teilniederlage. Auf die Sache mit den Jahreszahlen hätte ich selbst kommen können, auch wenn nicht ausdrücklich danach gefragt wurde. Es ist natürlich auch so, dass man schon in einer grundsätzlichen Abwehrhaltung gefangen ist, wenn man sich in Deutschland zu "rechts" bekennt.
    Nutzer ausgeschieden

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