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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #4691
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Sich auf eine Tradition zu berufen, so dreist wird das Gericht nicht sein.
    Es wird eine an den Haaren herbeigezogene verschwurbelte Erklärung aus dem Handbuch für Winkeladvokaten sein, zu der in der BRD ausgebildete Juristen natürlich zustimmend nicken, und über die normale Bürger fassungslos staunen werden.

    Das wird sich zeigen.
    Die Argumentation mit dem "normalen Bürger", halte ich aber für wenig griffig. Denn erstmal gibt es den normalen Bürger nicht und darüber hinaus ist Jura nicht umsonst eine sehr lange Ausbildung. Dass eine Begründung nicht automatisch von Laien komplett verstanden wird, ist unvermeidlich.

  2. #4692
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Doch, daraus kann man ganz klar eine Befangenheit ableiten.

    Die nächsthöhere Stufe der Befangenheit wäre dann nur noch, dass die BVerfG-Delegationsmitglieder durch die Politiker mit an die Köpfe gehaltenen Pistolen bedroht werden.
    Warum sollte sich daraus eine Befangenheit ableiten?
    Dass die obersten Verfassungshüter (so wie auch Vertreter anderer oberster Bundesgerichte), sich regelmäßig mit Vertetern der Regierung treffen, ist durchaus sinnvoll. Man braucht den Austausch zwischen diesen Ebenen, umso mehr in letzter Zeit, in der Verfassungsklagen immer häufiger und grundsätzlicher werden.
    Außerdem hat das BVerfG nun wirklich keine Bilanz, die auf einen bias in Richtung Regierung schließen lässt. Man nehme nur mal die Urteile zur Klimapolitik, die doppelte Ablehnung des NPD Verbotes....

    Außerdem ereicht die AfD ja mit der Ablehnung der Befangenheit sowieso was sie will. Dann können sie wieder rumheulen und sich als Opfer darstellen.

  3. #4693
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Das wird sich zeigen.
    Die Argumentation mit dem "normalen Bürger", halte ich aber für wenig griffig. Denn erstmal gibt es den normalen Bürger nicht und darüber hinaus ist Jura nicht umsonst eine sehr lange Ausbildung. Dass eine Begründung nicht automatisch von Laien komplett verstanden wird, ist unvermeidlich.
    Dass die Begründung eines Urteils - zumindest in seinen Grundzügen - nicht von Laien verstanden werden muss, ist natürlich Quatsch.

    Mit "normalem" Bürger meine ich jemanden, der nicht die Indoktrination der Rechtsausbildung in diesem Land durchlaufen hat.
    Das, was man mit "gesundem Menschenverstand" bezeichnet, fehlt bei diesen Leuten größtenteils, bzw. es wurde ihnen aberzogen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #4694
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Antifabanden bedrohen sterbenden AFD-Politiker und attackieren weiter sein Haus. Ich sage es ja, da hilft nur eine entsprechende Gegenarbeit, die diese Ratten auch verstehen

    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  5. #4695
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Warum sollte sich daraus eine Befangenheit ableiten?
    Dass die obersten Verfassungshüter (so wie auch Vertreter anderer oberster Bundesgerichte), sich regelmäßig mit Vertetern der Regierung treffen, ist durchaus sinnvoll. Man braucht den Austausch zwischen diesen Ebenen, umso mehr in letzter Zeit, in der Verfassungsklagen immer häufiger und grundsätzlicher werden.
    Genauso hätte Al Capone die Zusammentreffen mit den Stadtteil-Kapos Chicagos begründen können. Man traf sich ja nur zum "Austausch zwischen diesen Ebenen"....

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Außerdem hat das BVerfG nun wirklich keine Bilanz, die auf einen bias in Richtung Regierung schließen lässt. Man nehme nur mal die Urteile zur Klimapolitik, die doppelte Ablehnung des NPD Verbotes....
    Doch, beide Urteile waren eindeutig im Sinne der politischen Linie und lassen ganz klar eine Befangenheit gegenüber der Politik erkennen.

    Das Urteil über die Klimapolitik war eindeutig ein Kotau gegenüber der offiziellen Regierungslinie, und die Ablehnung des NPD-Verbots ebenso, denn man braucht die NPD als Honigtopf für rechten Protest.

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Außerdem ereicht die AfD ja mit der Ablehnung der Befangenheit sowieso was sie will. Dann können sie wieder rumheulen und sich als Opfer darstellen.
    Diese Ablehnung ist eigentlich unwichtig, denn das eigentliche Ziel - eine Diffamierung und Rufschädigung der AfD - wurde ja schon erreicht, als man "durchsickern" ließ, dass man die AfD seitens des Verfassungsschutzes beobachten werde.

  6. #4696
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass die Begründung eines Urteils - zumindest in seinen Grundzügen - nicht von Laien verstanden werden muss, ist natürlich Quatsch.

    Mit "normalem" Bürger meine ich jemanden, der nicht die Indoktrination der Rechtsausbildung in diesem Land durchlaufen hat.
    Das, was man mit "gesundem Menschenverstand" bezeichnet, fehlt bei diesen Leuten größtenteils, bzw. es wurde ihnen aberzogen.

    "Gesunder Menschenverstand" ist garnichts. Das reklamiert jede politische Strömung für sich, was es als eine inhaltslose Phrase entlarvt. Am Ende ist es eine nette Umschreibung für "mein Bauchgefühl sagt mir" und das war es auch schon.
    Die Komplexität eines Rechtssystem liegt in der Komplexität einer Gesellschaft begründet. Freiheit ist kompliziert, das spiegelt sich dann auch im Rechtssystem.

    Allerdings wird das hier garnicht kompliziert werden. Ein jahrelang unproblematisches Vorgehen (diese Treffen), das logischerweise auch schon bei dutzenden anderen Verfahren gegen Regierung und Gesetzgebung vorhanden war, wird nicht plötzlich ohne konkreten Anlass eine Befangenheit begründen.
    Anders wäre es, wenn man diesen Fall konkret besprochen hätte, dafür ein außerordentliches Treffen angesetzt worden wäre oder ähnliches. Aber das geht aus den Artikeln die man dazu findet einfach nicht hervor.

  7. #4697
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Genauso hätte Al Capone die Zusammentreffen mit den Stadtteil-Kapos Chicagos begründen können. Man traf sich ja nur zum "Austausch zwischen diesen Ebenen"....

    Doch, beide Urteile waren eindeutig im Sinne der politischen Linie und lassen ganz klar eine Befangenheit gegenüber der Politik erkennen.

    Das Urteil über die Klimapolitik war eindeutig ein Kotau gegenüber der offiziellen Regierungslinie, und die Ablehnung des NPD-Verbots ebenso, denn man braucht die NPD als Honigtopf für rechten Protest.

    Diese Ablehnung ist eigentlich unwichtig, denn das eigentliche Ziel - eine Diffamierung und Rufschädigung der AfD - wurde ja schon erreicht, als man "durchsickern" ließ, dass man die AfD seitens des Verfassungsschutzes beobachten werde.
    Den Austausch zwischen Organen, die ihre Legitimation aus der Verfassung beziehen, mit organisierter Kriminalität zu vergleichen, ist lächerlich.
    Interessante Interpretation, nicht nachvollziehbar, aber bitte.
    Nun, die Beobachtung der AfD ist ja auch richtig. Sie hat klar verfassungsfeindliche Elemente und die Bewertung/Beobachtung dieser ist Aufgabe des Verfassungsschutzes.

  8. #4698
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    "Gesunder Menschenverstand" ist garnichts. Das reklamiert jede politische Strömung für sich, was es als eine inhaltslose Phrase entlarvt. Am Ende ist es eine nette Umschreibung für "mein Bauchgefühl sagt mir" und das war es auch schon.
    Die Komplexität eines Rechtssystem liegt in der Komplexität einer Gesellschaft begründet. Freiheit ist kompliziert, das spiegelt sich dann auch im Rechtssystem.

    Allerdings wird das hier garnicht kompliziert werden. Ein jahrelang unproblematisches Vorgehen (diese Treffen), das logischerweise auch schon bei dutzenden anderen Verfahren gegen Regierung und Gesetzgebung vorhanden war, wird nicht plötzlich ohne konkreten Anlass eine Befangenheit begründen.
    Anders wäre es, wenn man diesen Fall konkret besprochen hätte, dafür ein außerordentliches Treffen angesetzt worden wäre oder ähnliches. Aber das geht aus den Artikeln die man dazu findet einfach nicht hervor.
    Dass solche Treffen üblich sind, kann und wird in diesem Fall keine Rolle spielen. Jedenfalls wenn es nach Recht und Gesetz geht.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #4699
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Den Austausch zwischen Organen, die ihre Legitimation aus der Verfassung beziehen, mit organisierter Kriminalität zu vergleichen, ist lächerlich.
    Interessante Interpretation, nicht nachvollziehbar, aber bitte.
    Nun, die Beobachtung der AfD ist ja auch richtig. Sie hat klar verfassungsfeindliche Elemente und die Bewertung/Beobachtung dieser ist Aufgabe des Verfassungsschutzes.
    Junge, Junge, da haben wir aber mal wieder ein Prachtexemplar einer Systemschranze vor uns.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #4700
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass solche Treffen üblich sind, kann und wird in diesem Fall keine Rolle spielen. Jedenfalls wenn es nach Recht und Gesetz geht.
    Natürlich wird das eine Rolle spielen. "Gewohnheit" spielt als Rechtsbegriff grundsätzlich eine wichtige Rolle und das wird auch hier nicht anders sein.
    Vor allem wird sich Befangenheit nicht aus einem regelmäßigen Austausch dieser Organe begründen lassen. Dass der Bedarf dafür besteht, ist nicht fraglich. Außerdem hat dieser, wie gesagt ja auch vor und während verschiedener anderer gegen Regierung und Gesetzgebung angestrengter Prozesse bestanden. Da konnte und wurde keine Befangenheit etabliert.
    Man müsste also begründen, weshalb das in diesem Falle plötzlich anders sein sollte und da wird einfach nur das Stattfinden dieser Treffen nicht ausreichen.

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