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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #4521
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    In welchem Gesetzeswerk soll dieser §82 stehen?

    Abgesehen davon dürfte es sich nur dann um Hochverrat handeln, wenn er gegen das eigene Land begangen wird.

    Man könnte Merkel sehr wahrscheinlich Hoch- oder Landesverrat gegen Deutschland vorwerfen, aber ganz sicher nicht, wenn sie - wie in diesem Fall unterstellt - versucht haben sollte, die verfassungsgemäße Ordnung eines anderen Landes zu ändern.

    Selbst unter Staatsrechtlern dürfte hierüber Konsens herrschen.
    Man kann es der ganzen Klicke garantiert vorwerfen. Und sie werden sich da nicht mit von ihnen selbst abgeaenderten Paragraphen herausreden koennen. Schon weil es sich um gemeinrechtliche Vergehen handelt. Die verfassungsmaessige Ordnung eines anderen Landes zu aendern, duerfte eher was fuers Voelkerrecht sein.

    Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
    Es kommt immer darauf an, welche Rechtsgueter verletzt werden. Die Rechtsgueter in der Politik sind Recht des deutschen Volkes, Freiheit des deutschen Volkes und demnach auch das Deutsche Volk an sich. Da koennen sich die Politiker noch so telegen geben wie sie wollen - es sind Verbrecher wenn sie diesen Rechtsguetern nicht dienen.
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  2. #4522
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    In welchem Gesetzeswerk soll dieser §82 stehen?

    Abgesehen davon dürfte es sich nur dann um Hochverrat handeln, wenn er gegen das eigene Land begangen wird.

    Man könnte Merkel sehr wahrscheinlich Hoch- oder Landesverrat gegen Deutschland vorwerfen, aber ganz sicher nicht, wenn sie - wie in diesem Fall unterstellt - versucht haben sollte, die verfassungsgemäße Ordnung eines anderen Landes zu ändern.

    Selbst unter Staatsrechtlern dürfte hierüber Konsens herrschen.
    Einmal logisch nachdenken, Chronos, es sind Straftaten also stehen sie im Strafgesetzbuch. Ein bißchen Allgemeinwissen kann man hier wohl voraussetzen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #4523
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    In welchem Gesetzeswerk soll dieser §82 stehen?

    Abgesehen davon dürfte es sich nur dann um Hochverrat handeln, wenn er gegen das eigene Land begangen wird.

    Man könnte Merkel sehr wahrscheinlich Hoch- oder Landesverrat gegen Deutschland vorwerfen, aber ganz sicher nicht, wenn sie - wie in diesem Fall unterstellt - versucht haben sollte, die verfassungsgemäße Ordnung eines anderen Landes zu ändern.

    Selbst unter Staatsrechtlern dürfte hierüber Konsens herrschen.
    Falsch, siehe Strafgesetzbuch (StGB).
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  4. #4524
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    § 82 Hochverrat gegen ein Land
    Wer es unternimmt [ ... ] die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    Genau das haben Merkel & Co in der Ukraine und Syrien veranstaltet.
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 82 Hochverrat gegen ein Land



    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
    2.die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    mal in voller Schönheit ausgeschrieben. Das hängt ja dann aber auch von der Verfassung ab, oder?!



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  5. #4525
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Man kann es der ganzen Klicke garantiert vorwerfen. Und sie werden sich da nicht mit von ihnen selbst abgeaenderten Paragraphen herausreden koennen. Schon weil es sich um gemeinrechtliche Vergehen handelt. Die verfassungsmaessige Ordnung eines anderen Landes zu aendern, duerfte eher was fuers Voelkerrecht sein.

    Es kommt immer darauf an, welche Rechtsgueter verletzt werden. Die Rechtsgueter in der Politik sind Recht des deutschen Volkes, Freiheit des deutschen Volkes und demnach auch das Deutsche Volk an sich. Da koennen sich die Politiker noch so telegen geben wie sie wollen - es sind Verbrecher wenn sie diesen Rechtsguetern nicht dienen.
    Rhino, du kannst Menschen eine Straftat nur vor verwerfen, wenn ihr Tatbestand klar definiert ist und du eine ausreichenden Tatverdacht hast. Rechtsgrundsatz keine Verbrechen, -nullum crimen, nulla poena sine lege- keine Strafe ohne Gesetz.

    Ach ja, vielleicht solltest du mal einen Blick auf eine synoptische Version des StGB werfen, denn es stammt in seinem Ursprung aus dem Jahre 1871. Fokussiere dabei die §§ 80 - 82

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    Fällt die was auf? Auch 1871 wurde Landesverrat und Hochverrat anders definiert, als in deinen oder Chronos Vorstellungen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  6. #4526
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Einmal logisch nachdenken, Chronos, es sind Straftaten also stehen sie im Strafgesetzbuch. Ein bißchen Allgemeinwissen kann man hier wohl voraussetzen.
    Den letzten Satz hättest du dir im Sinne einer sachlichen Diskussion wohl verkneifen können, denn ob diese juristischen Feinheiten noch zur Allgemeinbildung gehören, möchte ich doch sehr anzweifeln. Abgesehen davon bin ich kein Jurist, aber du auch nicht.

    Mittlerweile habe ich diesen ominösen Paragrafen 82 im StGB mal gesucht:

    § 82
    Hochverrat gegen ein Land


    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
    2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    Auch wenn der Wortlaut tatsächlich entgegen meiner zuvor geschriebenen Ansicht auch die Verfassungs-Änderungsversuche in einem anderen Land unter Strafe stellt, verstehe ich den wortgemäßen Sinn absolut nicht.

    Verraten kann man doch nur sein eigenes Land, nicht aber ein fremdes Land? Hochverrat kann man doch nur gegen sein eigenes Land begehen?

    Dieses andere Land könnte solche Versuche als Einmischung eines fremden Landes, als Umsturzversuch oder als feindlichen Angriff bezeichnen oder unter Strafe stellen, aber doch nicht das Land, dessen Staatsbürger diesen Versuch in einem anderen Land unternimmt.

    Im konkreten Fall müsste man der Merkel (falls es wirklich so war, wie hier behauptet) einen feindseligen Akt oder eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates unterstellen, aber doch keinen Hochverrat?

    Nichtsdestotrotz, ist für mein Sprachgefühl Hochverrat nur am eigenen Land möglich. Alles andere sind feindselige Handlungen oder Einmischungen gegen einen anderen Staat.

  7. #4527
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 82 Hochverrat gegen ein Land



    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
    2.die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    mal in voller Schönheit ausgeschrieben. Das hängt ja dann aber auch von der Verfassung ab, oder?!
    Nein, weil das StGB im Ursprung aus 1871 stammt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #4528
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nein, weil das StGB im Ursprung aus 1871 stammt.
    nee, ich meunte von der Verfassung des anderen Landes....

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  9. #4529
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .
    *** ***
    ... [Links nur für registrierte Nutzer] ...
    .
    .. etwas stimmt nicht mehr in den Gehirnen so mancher Menschen , erst GRETA und von Menschen gemachter Klimawandel , dann "black lives matter" und nun die Solidarität mit den Homosexuellen, die nicht mal etwas zur Geburtenrate beitragen können ..
    *** Mit dem Begriff „Schwuchtelbinde“ setzte Junge AfD am Abend einen Tiefpunkt. *** nein , im Gegenteil , die AfD macht mal wieder auf ein Problem und Spinnerei aufmerksam , man vollbringt nun eine Stilisierung der Homosexuellen ..
    Sich an Homosexuellen und deren Symbole abzuarbeiten ist allerdings auch kein Thema mit dem man Wähler gewinnt. Die AfD kann genug Akzente bei den wichtigen Politikfeldern setzen, dieses gehört nicht dazu.

  10. #4530
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (...)

    Ach ja, vielleicht solltest du mal einen Blick auf eine synoptische Version des StGB werfen, denn es stammt in seinem Ursprung aus dem Jahre 1871. Fokussiere dabei die §§ 80 - 82
    An dieser Ursprungsversion haben die Herren Rechtsverdreher aber schwer herumgebastelt.

    Schaut man sich den ersten Absatz aus §82 an, wird es schon sehr deutlich neuzeitlich:

    1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
    1871 gab es noch keine Bundesrepublik.

    Haben die Herren Grundgesetz-Schöpfer von alliierten Gnaden bzw. die Erschaffer des bundesdeutschen StGB da möglicherweise etwas hineingemauschelt?

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