Zitat von
Bolle
Verwaltungsgericht Köln
Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten und als „Verdachtsfall“ einordnen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. AfD-Chef Chrupalla zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.
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Nach WELT-Informationen hat das Verwaltungsgericht in Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst untersagt, die AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ einzuordnen und so zu behandeln.
In einem Schreiben, das WELT vorliegt, wird dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD öffentlich oder nicht öffentlich als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen und die Partei als solchen „zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen“. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben.
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